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Tarifverhandlung für den öffentlichen Dienst der Länder: Erste Warnstreiks am 25.01.2017

Quelle: ver.di

Der Auftakt der Tarifverhandlung für den öffentlichen Dienst der Länder in dieser Woche in Berlin ist ohne Ergebnis geblieben.

Neben einer deutlichen Einkommenserhöhung und strukturellen Verbesserungen, sind eine sozialen Komponente, die Übernahme der Auszubildenden sowie der tarifliche Ausschluss sachgrundloser Befristungen Ziel der Gewerkschaften. Ein Anstieg der Steuereinnahmen um knapp 5 Prozent im vergangenen Jahr und die für die Jahre 2017 und 2018 prognostizierten Einnahmesteigerungen bieten ausreichend Spielräume für unsere Forderungen. Der Lohnabstand zu den kommunalen Beschäftigten und zu denen des Bundes liege zurzeit bei 1,6 Prozent, ab Februar bei 4 Prozent. „Deshalb ist es Zeit, deutlich aufzuschließen und Anschluss zu finden an die Entwicklungen in anderen Branchen“, unterstrich der ver.di-Geschäftsführer Thomas Keuer.

ver.di fordert für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden im öffentlichen Dienst der Länder Verbesserungen im Gesamtvolumen von 6 Prozent. Dies beinhaltet eine soziale Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie strukturelle Verbesserungen in der Eingruppierung. Dies bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Für die Auszubildenden fordert ver.di eine Erhöhung der Vergütungen um 90 Euro, mehr Urlaub und die Übernahme nach der Ausbildung. Zudem sollen die schulischen Ausbildungsgänge, z.B. in den Gesundheitsberufen, in die Tarifverträge einbezogen werden. Darüber hinaus fordert ver.di den Ausschluss sachgrundloser Befristungen im öffentlichen Dienst. Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger der Städte und Gemeinden übertragen werden.

Die Beschäftigten wollen mit einem ersten Warnstreik am 25. Januar den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

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