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A 40 – Schwerer Verkehrsunfall durch losgerissene Pferde

Eine schwer verletzte Frau, zwei tote Pferde sowie hoher Sachschaden sind die Folgen eines Verkehrsunfalls, der sich gestern auf der A 40 in Höhe Moers-Kapellen ereignet hat. Die Tiere waren mutmaßlich im Kappellener Stadtgebiet von Knallgeräuschen aufgeschreckt worden und hatten sich von ihren Halterinnen, die sie zu Fuß führten, losgerissen. Die Ermittlungen zu den genauen Ursachen des Fluchtverhaltens der Tiere dauern an.

Gegen 18 Uhr wurden der Polizei zwei Pferde gemeldet, die auf der A 40 im Bereich Rheinhausen und Moers auf der Richtungsfahrbahn Dortmund dem Verkehr entgegenlaufen sollten. Die schnell eintreffenden Streifenwagen entdeckten tatsächlich zwei Pferde im Galopp. Zeitgleich warnten andere Polizisten die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer und versuchten sie vor den entgegenkommenden Gefahren abzusichern. Ohne Erfolg blieben die Versuche der Beamten, die Tiere mit ihren Fahrzeugen abzudrängen oder ihnen den Weg zu versperren. Zwischen den Anschlussstellen Moers-Zentrum und Moers-West kam es dann zum Zusammenprall beider Tiere mit dem Audi einer 30-jährigen Krefelderin. Bei dem Unfall wurde die Frau in ihrem Auto eingeklemmt, durch die Feuerwehr befreit und anschließend schwer verletzt in eine Klinik eingeliefert. Lebensgefahr bestand glücklicherweise nicht.
Die Pferde starben unmittelbar an der Unfallstelle. Ermittlungen ergaben, dass die Tiere ursprünglich in Moers-Kapellen von ihren 33 und 45 Jahre alten Halterinnen zu Fuß an der Leine geführt wurden. Aufgeschreckt durch zwei Knallgeräusche, die aus einem an der Straße liegenden Garten gedrungen waren, hatten sich die Tiere losgerissen und waren in Richtung Autobahn geflüchtet. Als Verursacher der Knallgeräusche konnte eine 17-Jährige identifiziert werden, die zwei Knallkörper auf der heimischen Terrasse gezündet hatte. Derzeit ist fraglich, ob sie die Pferde von ihrem Standort habe sehen können. Die Ermittlungen hierzu sowie zur genauen Art der Knallkörper dauern an. Ebenso wird geprüft, ob die beiden Pferdehalterinnen ihren notwendigen Sorgfaltspflichten beim Führen der Tiere nachgekommen sind.

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