Das ändert sich ab Januar 2017: Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden durch Agenturen für Arbeit betreut
Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstocker), ab 01. Januar 2017 alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die für sie zuständige Agentur für Arbeit. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (insbesondere die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft) werden weiterhin vom Jobcenter gezahlt.
Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten baldmöglichst eine Einladung zu einem Termin in der Agentur für Arbeit, bei dem alles Weitere besprochen wird. Die Einladungen werden automatisch verschickt.
Bei Fragen können sich die Kundinnen und Kunden schon jetzt an ihre jeweilige Agentur für Arbeit wenden. Diese ist unter der bundesweit einheitlichen gebührenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18
Uhr) erreichbar.