Die Öffentliche Anhörung am 07.11.2016 zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hat gezeigt, dass die Luftsicherheit wieder stärker in die Obhut der Bundespolizei überführt werden muss.
„Die Luftsicherheit muss in Zukunft wieder staatlich kontrolliert werden. Dies wäre mit der Bündelung von Aufgaben der Luftsicherheit unter einem Dach und im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zu erreichen. Ich könnte mir dazu auch die Schaffung einer Anstalt Öffentlichen Rechts vorstellen, die mit dieser Aufgabe betraut wird. Dadurch ließe sich das Niveau der Luftsicherheit deutlich steigern und es könnten darüber hinaus attraktive und sichere Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Flughafen München zeigt eindrucksvoll, dass dieses Modell funktioniert.“
Anlässlich der geplanten Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurden im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung an diesem Montag Sachverständige um ihre Einschätzung gebeten. Das Gesetz sieht eine Anpassung des nationalen Rechts an EU-Bestimmungen sowie die Anhebung des Sicherheitsniveaus im Bereich der Luftfracht vor. Im Zuge dessen soll auch die Möglichkeit ausgeweitet werden, private Unternehmen verstärkt für Kontrollaufgaben zu beauftragen.