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Mahmut Özdemir: „Luftsicherheit muss stärker staatlich kontrolliert werden“

Die Öffentliche Anhörung am 07.11.2016 zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hat gezeigt, dass die Luftsicherheit wieder stärker in die Obhut der Bundespolizei überführt werden muss.

Die aktuelle Sicherheitslage und Pannenserie an deutschen Flughäfen in den sensiblen Bereichen der Fluggast- und Gepäckkontrollen lässt daran zweifeln, ob weiterhin private Unternehmen mit der Erfüllung von Luftsicherheitsaufgaben betraut werden können. Die Gefahrenlage hat sich in den letzten Jahren stark verändert und erfordert neue Lösungen. Diese Haltung wurde auch durch die Gutachter bestätigt. Sie übten deutliche Kritik an der geplanten Ausweitung der Beleihungsregelung und offenbarten gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Dazu erklärt Mahmut Özdemir, Duisburger Bundestagsabgeordneter sowie Mitglied des Innenausschusses:

„Die Luftsicherheit muss in Zukunft wieder staatlich kontrolliert werden. Dies wäre mit der Bündelung von Aufgaben der Luftsicherheit unter einem Dach und im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zu erreichen. Ich könnte mir dazu auch die Schaffung einer Anstalt Öffentlichen Rechts vorstellen, die mit dieser Aufgabe betraut wird. Dadurch ließe sich das Niveau der Luftsicherheit deutlich steigern und es könnten darüber hinaus attraktive und sichere Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Flughafen München zeigt eindrucksvoll, dass dieses Modell funktioniert.“

Anlässlich der geplanten Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurden im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung an diesem Montag Sachverständige um ihre Einschätzung gebeten. Das Gesetz sieht eine Anpassung des nationalen Rechts an EU-Bestimmungen sowie die Anhebung des Sicherheitsniveaus im Bereich der Luftfracht vor. Im Zuge dessen soll auch die Möglichkeit ausgeweitet werden, private Unternehmen verstärkt für Kontrollaufgaben zu beauftragen.

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