Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Streitfall Geschmacksmuster: FC Bayern München lässt abmahnen

bayern-trikotMarkenrechte und Geschmacksmuster sind immer wieder Grund für juristische Auseinandersetzungen. Aktueller Fall: Der FC Bayern München lässt zum wiederholten Male durch die Kanzlei Taylor Wessing Abmahnungen verschicken. Unter anderem wirft der Verein einem Ebay-Händler Produktpiraterie vor, weil er Kleidungsstücke mit Markenaufdruck ohne Lizenz verkauft hat.

So geht es vielen erfolgreichen Herstellern mit ihren Produkten: Was sich gut verkauft und am Markt etabliert hat, wird gern nachgeahmt. Äußerst ärgerlich für den Urheber, denn durch die Produktpiraterie gehen Einnahmen verloren. Neben dem wirtschaftlichen Schaden entstehen aber auch Imageprobleme: Die Kopien sind oft von minderer Qualität, das strahlt auf die Originalmarke ab.

Eine mögliche Lösung: Schutzrechte anmelden, zum Beispiel über ein Geschmacksmuster. Mittels Eintrag ins Geschmacksmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) lässt sich das Design dreidimensionaler Gegenstände und zweidimensionaler Muster schützen. Auf diese Weise ist es gemäß der Hamburger Kanzlei BBS LAW möglich, das Erscheinungsbild von Möbeln, Autos, Tapeten und Stoffen rechtlich abzusichern. Auch das Design der Trikots von Fußballmannschaften kann auf diese Weise geschützt werden.

Größter Vorteil der Verfahrensweise: Das Eintragen des Geschmacksmusters verleiht dem Urheber das ausschließliche Recht, sein geschütztes Design zu nutzen. Um die Eintragung vornehmen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Das Erscheinungsbild muss neu sein und eine hinreichende Eigenart aufweisen. Zudem darf kein identisch gestaltetes Produkt vor der Anmeldung veröffentlicht worden sein. Allerdings prüft das DPMA bei der Eintragung nicht, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Um keinen Fehler zu machen, ist es ratsam, den Prozess von fachkundigen Anwälten begleiten zu lassen.

Ein Geschmacksmuster kann für maximal 25 Jahre registriert werden, der Rechteinhaber muss die Registrierung alle fünf Jahre gegen Gebühr verlängern. Ist das Design einmal geschützt, dürfen Drittanbieter das Geschmacksmuster ohne Lizenz nicht für eigene Zwecke gebrauchen. Bei Zuwiderhandlung kann der Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.

Die mobile Version verlassen