Pyrotechnische Gegenstände werden seitens der Bundespolizei als überaus gefährlich eingestuft. Verletzungen der Gehörwege oder Verbrennungen jeglicher Art waren in der Vergangenheit keine Seltenheit. Am Spieltag ist daher die bloße Mitnahme pyrotechnischer Gegenstände strikt untersagt.
Das ausgesprochene Verbot wird durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht und kontrolliert. Die Missachtung des Verbotes kann eine Sicherstellung der Gegenstände nach sich ziehen und ggf. zum Fahrtausschluss oder Platzverweis führen. Eventuell entstehende Unannehmlichkeiten für die reisenden Fußballfans bittet die Bundespolizei zu entschuldigen. Aus polizeilicher Sicht steht jedoch die Sicherheit an oberster Stelle.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro erhoben.