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Duisburger Bauwagenplatz: Richter verhindert Vergleich

Eine Pressemitteilung:

Im Urteilsspruch vor dem Amtsgericht Ruhrort gibt Richter Hilland dem Verein Experimentelles Wohnen e.V. drei Monate Zeit, um ihren Platz in Homberg zu räumen.

Er riet den Wagenleuten sich einen neuen Standort zu suchen. Wenn er sich mit der Thematik befasst hätte, dann wüsste er, das das längst versucht wurde. Die Stadt meinte dazu, in Duisburg gäbe es keine Ersatzgelände.

Ein weiterer Ratschlag seinerseits an die Wagenbewohner war, Gespräche mit der Stadt zu suchen. Auch hier verkennt er die Sachlage. Alle Terminvorschläge des Anwaltes der Bauwagenmenschen wurden vom Immobilien Management Duisburg grundlos abgelehnt.

Dabei konnte dieser Richter die Gespräche einleiten, indem er die Ver-handlung ausgesetzt hätte, bis eine Zusammenkunft erfolgt und eine einvernehmliche Lösung gefunden wäre. Diese Aufgabe eines Richters, einen Vergleich zu fördern und zu fordern, wurde Hilland nicht gerecht.

 

Er wusste , das am 24.9.2015 in der Bezirksvertretung Homberg/ Ruhrort/ Baerl entschieden wurde, die Wagenburg an Ort und Stelle zu belassen.

Wieso konterkariert er den politischen Willen, der besagt das die Wägler einen neuen Vertrag bekommen?

Warum ignoriert Hilland, das es hier um Menschen geht und spricht stattdessen von Vollstreckung?

Was bedeutet es, wenn ein Richter meint drei Monate seien ausreichend, um ein 21-jähriges ökologisches und nachhaltiges Projekt zu beenden?

 

Experimentelles Wohnen e.V.

fredwalt@gmx.de

http://www.bauwagenplatzduisburg.blogsport.eu

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