Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Teilkasko nicht in jedem Fall eine gute Wahl

Um sich finanziell für den Schadensfall am eigenen Auto zu rüsten, schließen Autofahrer eine Kfz-Versicherung ab. Eine allumfassende Schadensregulierung gewährleistet die Versicherung jedoch nicht, zumindest bei der Teilkasko-Versicherung gibt es einige Ausnahmen.

Kratzer durch Äste, Beulen oder Lackschäden durch Dritte – solche Bagatellschäden am Auto werden von der Vollkasko-, nicht aber von der Teilkaskoversicherung übernommen. Selbst Lackschäden, die zu Silvester durch herabfallende Raketenreste verursacht werden, sind nicht abgedeckt. Denn die Teilkasko ist bei Lackschäden durch umherfliegende Funken nicht zahlungspflichtig. Von der Teilkaskoversicherung kann man nur eine Erstattung der Schäden erwarten, wenn Naturgewalten zu Schäden am Auto führen. Die Teilkaskoversicherung greift bei so genannten Elementarschäden, das bedeutet, umherfliegende Dachziegel, entwurzelte Bäume, herabstürzende Äste oder Überschwemmung müssen als Ursache für die Schäden kausal verantwortlich sein, damit die Teilkasko einspringt. Wenn das Auto durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion ramponiert wird, dann zahlt die Teilkaskoversicherung allerdings.

Wird ein Auto durch Vandalismus beschädigt, muss die Teilkaskoversicherung auch dafür nicht aufkommen. Wenn der Außenspiegel abgetreten oder ein tiefer Schlüsselkratzer im Lack hinterlassen wird, hilft nur die Vollkaskoversicherung. Von der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen sind nach einem BGH-Urteil außerdem solche Vandalismusschäden, die bei einem erfolglosen Diebstahlversuch aus Wut am Fahrzeug angerichtet werden. Erst wenn Autoteile oder der ganze Wagen gestohlen werden, ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Werden lose Wertsachen wie Mobiltelefon, Handtasche oder mobiles Navigationsgerät aus dem Auto gestohlen, hat man in dieser Situation ebenso wenig einen Nutzen von der Teilkaskoversicherung. Nur ab Werk fest montierte Car-Hifi- oder Navigationsgeräte werden von der Versicherung ersetzt. Garantiert unter den Versicherungsschutz einer Teilkasko-Police fallen allerdings Schäden an Windschutzscheibe, Außerspiegel, Scheinwerfer oder Rückleuchten. Bei Glasbruchschäden besteht Entschädigungspflicht, sogar unabhängig von der Schadensursache. Beschädigung in der Glasschicht durch Steinschlag oder Risse genügen bereits für einen Versicherungsanspruch, bloße Kratzer dagegen nicht.

Lackschäden durch Dritte werden manchmal noch nicht mal von einer Vollkaskoversicherung beglichen. Denn häufig liegen solche Schäden im Bereich des Selbstbehalts. Und auch wenn der Schaden oberhalb der Grenze der Selbstbeteiligung liegen, kann es sein, dass es sich nicht lohnt, deswegen einen Anstieg der Beiträge in Kauf zu nehmen. Prinzipiell fährt man mit einer Vollkaskoversicherung aber besser, was den Umfang der Schäden betrifft, die ersetzt werden. Besonders bei Neuwagen und Autos, die durch Leasing oder Kredit finanziert sind, ist eine Vollkaskoversicherung fast schon ein Muss. Eine Teilkaskoversicherung rentiert sich demgegenüber meist nur für Gebrauchtwagen, deren Restwert zu niedrig liegt, um eine Vollkasko aufzunehmen. Doch nicht jede Vollkaskoversicherung verspricht die gleichen Konditionen. Hier sollten Autofahrer vor allem darauf achten, wie gut die Versicherung bei der Schadensabwicklung punkten kann. Ausgezeichnet in dieser Hinsicht ist zum Beispiel die Kfz-Versicherung der CosmosDirekt. Je nach Wahl des Tarifs können Kunden selbst festlegen, welche Kasko-Leistungen am besten zu ihrer Situation passen. Sparpotential bei der Vollkaskoversicherung ergibt sich durch eine niedrige Schadensfreiheitsklasse, die können Autofahrer nämlich mit Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung mittlerweile sogar ihr ganzes Leben lang behalten.


Bildquelle: © Flickr Dead Cars in the Front Yard Michael Coghlan CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Die mobile Version verlassen