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Lohnsteuer 2016 – das ändert sich für Familien

Zum 01. Januar 2016 ändert sich das deutsche Steuerrecht – dieses Mal dürfen sich vor allem Familien über ein bisschen mehr netto auf der Lohnabrechnung und im Geldbeutel freuen. Im Jahr 2016 müssen die Steuerzahler viele Änderungen im Blickfeld behalten. Wir erklären, wer im kommenden Jahr von der Änderung profitiert.

 

Grundfreibetrag steigt 2016

© istock.com/kzenon

Da laut Verfassungsrecht eine laufende Anpassung an die Inflation erforderlich ist, steigt in 2016 der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 8.652 Euro. Hintergrund: Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum. Daher darf der Grundfreibetrag nicht mit Steuern belastet werden. Außerdem gibt es für Arbeitnehmer eine Steuervereinfachung.

Kirchensteuer

Ab Januar müssen Versicherungen, Kreditinstitute, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nur noch einmal ihre Kunden darüber informieren, dass sie automatisch auf Erträge von Mitgliedern der Kirchen Steuern einbehalten. Bislang müssen diese Institute jährlich ihre Kunden informieren.

Freibeträge Lohnsteuerabzüge

Ab dem kommenden Jahr sind alle Freibeträge, die auf der ehemaligen Lohnsteuerkarte eingetragen sind (jetzt Lohnsteuerabzugsmerkmale genannt) für zwei Jahre gültig. Ändern sich jedoch die Voraussetzungen, müssen Arbeitnehmer dies entsprechend ändern lassen.

Lohnsteuerklasse IV + Faktor

Neu ist auch, dass Ehepaare sowie gesetzliche Lebenspartner nun nur noch alle zwei Jahre ihre Steuerklasse IV + Faktor beim Finanzamt beantragen müssen. Nun ist der errechnete Faktor für zwei Jahre gültig. Tipp: Infos über die aktuelle Steuerklassenwahl gibt es auf den Seiten von Steuern.de (zur Homepage)

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag steigt 2016 um 96 Euro auf 4.608 Euro.

Kinderzuschlag

Ab dem 1. Juli 2016 steigt der Kinderzuschlag um 20 Euro auf maximal 160 Euro im Monat. Das kommt allen Eltern zu Gute, die durch ihr Einkommen zwar ihren eigenen Lebensbedarf bestreiten, aber keine ausreichenden Mittel für den Bedarf ihrer Kinder haben.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Bereits 2015 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro pro Jahr gestiegen. Ab dem zweiten Kind gibt es nochmals 240 Euro im Jahr mehr.

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