Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit:
Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.
Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt.