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Duisburg: Diskussionsrunde zum Thema Organspende mit Ex-Fußballprofi Michael Tönnies

toenniesIm Zusammenhang mit dem Thema Organspende gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Die Duisburger Krankenkasse Novitas BKK lädt deshalb gemeinsam mit der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde in Duisburg-Rheinhausen zu einer Podiumsdiskussion am 18. November 2015 um 19.30 Uhr ein. Gäste des Abends sind:

 

Michael Tönnies

Der ehemalige Fußballspieler (u.a. MSV Duisburg) erkrankte 2005 an einem Lungenemphysem und erhielt 2013 eine neue Lunge

Dr. Ulrike Wirges

Geschäftsführende Ärztin Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Peter Becker

Gemeindeleitung Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Duisburg-Rheinhausen

Harald Stollmeier

Pressesprecher der Krankenkasse Novitas BKK

 

Moderiert wird die Gesprächsrunde von dem freien Journalisten Matthias Tilgner. Im Anschluss an die Ausführungen der Experten haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zur Diskussion.

 

Veranstaltungsort: Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Duisburg-Rheinhausen, Schmiedestr. 10, 47228 Duisburg. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Organspende: Eine persönliche Entscheidung

Hierzulande gibt es weder eine Pflicht zur Organspende, noch ist es vorgeschrieben, einen Organspende-Ausweis auszufüllen. Dennoch ist es wichtig, die eigene Haltung zu dokumentieren. „Viele Angehörige“, erklärt Harald Stollmeier, Pressesprecher der Novitas BKK, „geraten in eine emotional schwierige Lage, wenn sie nach dem Hirntod eines geliebten Menschen binnen weniger Stunden über eine Organspende entscheiden sollen. Wer bei bester Gesundheit und ohne Zeitdruck selbst entscheidet, erspart den Angehörigen eine solche Situation.“

 

In Deutschland dürfen den Spendern Organe erst dann entnommen werden, wenn der vollständige und unumkehrbare Hirntod insgesamt viermal festgestellt wurde, noch dazu von zwei Ärzten, die den Patienten unabhängig voneinander untersuchen. Darüber hinaus dürfen diese Ärzte nichts mit der folgenden Organentnahme zu tun haben. Zudem gilt natürlich: Wenn nicht nachweisbar die Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen vorliegt, dürfen keine Organe entnommen werden.

 

 

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