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Sonderkündigungsrecht – Diese Möglichkeiten gibt es beim KFZ

Quelle: http://www.weltdeswissens.net/

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Versicherungen stehen im Wettbewerb um die Gunst des Kunden. Um diesen Wettbewerb nutzen zu können, muss der Versicherte auch die Möglichkeit haben seine Kfz Versicherung zu kündigen. Neben der Standardvariante, Kündigung zum Stichtag 30. November, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Sonderkündigungsrecht auszuüben. Welche das sind und was das konkret für jeden Fall bedeutet, soll nachfolgend skizziert werden.

Der 30. November – Wichtiger Stichtag für die Kfz Versicherung

Spätestens die im November einsetzende Werbung der Versicherer macht klar, ein Wechsel der Kfz Versicherung ist möglich. Hintergrund ist die übliche Laufzeit einer Police, die sich auf ein Kalenderjahr bezieht. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat muss daher zum 30. November gekündigt werden, will der Versicherte im nächsten Jahr ab dem 1. Januar, bei einem anderen Anbieter versichert sein.

1. Möglichkeit: Fahrzeugkauf

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges besteht die Möglichkeit, die Kfz Versicherung zu kündigen. Wird ein neues Fahrzeug erworben und beispielsweise das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben, kann gekündigt werden. Beim Versicherer ist mit der Kündigung der Nachweis zu führen, dass ein Fahrzeugwechsel stattgefunden hat. Die entsprechenden Ummeldungen genügen.
Wird ein gebrauchtes Fahrzeug erworben, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Versicherung des Alteigentümers geht zwar zunächst auf den Käufer über, aber der Käufer hat eine Frist von einem Monat, diese Versicherung zu kündigen.

2. Möglichkeit: steigende Versicherungskosten

Ändern Versicherungen ihre Prämie während der Vertragslaufzeit zum Nachteil des Versicherten, muss er das nicht hinnehmen, er hat ein Sonderkündigungsrecht. Das Recht betrifft sowohl die Erhöhung der Prämie als auch eine Änderung der bisherigen Regionaleinstufung oder Typklasse, wenn das mit höheren Kosten für den Versicherten verbunden ist. Bei der Kündigung der Kfz Versicherung ist unbedingt auf die Einhaltung der Fristen zu achten. Es ist innerhalb eines Monats zu kündigen. Aber Achtung, nicht ab dem Zeitpunkt der Erhöhung oder Veränderung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Versicherung, dass es die Änderung geben wird. Hat sich auch Ihre Regionalklasse erhöht? Das können Sie hier nachlesen.

3. Möglichkeit: Schadensfall

Bei einem Unfall wird nicht nur der Schaden reguliert, sondern gegebenenfalls auch die Versicherungsprämie. In Abhängigkeit von Art und Umfang des verursachten Schadens, ist eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse möglich. Im Zweifel kann die Versicherung auch kündigen. Der Versicherte hat aber ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Es macht daher Sinn zu prüfen, ob eine Abfederung der steigenden Beitragskosten auf Grund der Rückstufung in eine andere Schadensklasse, durch einen Wechsel der Versicherung möglich ist. Die Beiträge der Versicherungsgesellschaften für die Kfz Versicherung schwanken stark. Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, über das Sonderkündigungsrecht, ist daher ein geeigneter Weg, höhere Kosten teilweise einzusparen.

Das raten wir Ihnen

Die Kündigung einer Versicherung kann für den Versicherten von Vorteil sein. Insbesondere ein Sonderkündigungsrecht sollte immer geprüft werden. Kosteneinsparungen sind aber nicht alles, es muss auch auf Vertragsdetails geachtet werden, ebenso wie auf den Service oder die Finanzkraft eines Versicherers. So ist die Allianz, mit rund 8,15 Millionen versicherten Fahrzeugen, Deutschlands größter Kfz-Versicherer. Eine Alternative bilden Vergleichsportale für Kfz Versicherungen im Internet. Diese wurden vor kurzem vom Unternehmen Aboalarm genauer unter die Lupe genommen (zum Beitrag).

Wichtig ist darüber hinaus,

– Kündigungsfristen genau beachten und die Kündigung formgerecht abschicken.
– Die Versicherungsnummer anzugeben und den Kündigungsgrund nicht nur aufzuführen, sondern über Dokumente auch zu belegen.
– Ein Einschreiben mit Rückschein dient der Nachweissicherheit.
– Und ganz wichtig, erst kündigen, wenn eine neue Versicherung gefunden wurde.

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