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Kindergeld auch nach dem Schulabschluss

In diesen Wochen erreichen viele Jugendliche ihren Schulabschluss. Ihre Eltern sind oftmals verunsichert, wie es jetzt mit der Zahlung des Kindergelds weitergeht.

Zurzeit werden Anschreiben an die Eltern verschickt, deren Kinder die Schule beenden und die älter als 18 Jahre sind. Der Leiter der Familienkasse Nordrhein-Westfalen West, Sören Haack, empfiehlt, möglichst rasch die nötigen Nachweise zuzusenden, damit weiterhin zustehendes Kindergeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird.

Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (z.B. Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht ein Nachweis an die Familienkasse über Ausbildungs- oder Studienstart. „Dauert die Unterbrechung länger, genügt der Nachweis, dass der Jugendliche sich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, beispielsweise anhand von Bewerbungsschreiben“ erläutert Sören Haack. „Wer jedoch erst einen Freiwilligendienst antritt, muss genauer hinschauen: Dauert es länger als vier Monate bis zum Start, müssen sich Schulabgänger bei der Arbeitsagentur melden.“

Die Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs-oder Arbeitsplatz) stehen auch im online-Formulardienst unter http://www.familienkasse.de bereit. Erforderlichen Nachweise (z.B. Schulbescheinigung) können auch nachgereicht werden. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig.

Eltern können sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter 0800 45555 30 zu erreichen.

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