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Was ich beim Schülerpraktikum beachten muss

In diesen Wochen absolvieren viele Schüler der Mittelstufen ein Praktikum in der Berufswelt. Sie sollen dabei für zwei bis drei Wochen den Schulalltag gegen das Hineinschnuppern in Arbeitsalltag tauschen. Doch welche Regelungen gelten hinsichtlich Arbeitszeit, Schutz und Haftung?
Für Ulrich Käser, Chef der Duisburger Arbeitsagentur,  sind die Schülerpraktika ein ganz wichtiger Baustein auf dem Weg in Richtung Berufsausbildung. „Das Schülerpraktikum verschafft einen Einblick in die berufliche Wirklichkeit. Dabei können falsche Vorstellungen über einen Beruf korrigiert, gleichzeitig aber auch ganz neue Erfahrungen gemacht werden“, so Käser. „Entscheidungen für einen falschen Beruf und damit Ausbildungsabbrüche werden so seltener – ein ganz wichtiger Aspekt vor dem Hintergrund sinkender Schulabgänger-Zahlen in den kommenden Jahren.“
Was ist bei einem Schulpraktikum zu beachten? Hier die zehn wichtigsten  Regelungen  im Überblick.
Sind die Schülerpraktikanten versichert? Ja, denn das Betriebspraktikum ist eine schulische Pflichtveranstaltung. Jeder Schüler ist bei seiner Tätigkeit außerhalb der Schule versichert, wenn ihm z.B. im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg ein Unfall passiert. Allerdings ist nur dieser Arbeitsweg versichert. Abstecher etwa zur Eisdiele fallen nicht darunter. Geschieht dem Schüler dann etwas, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht! Der Schüler muss also unmittelbar nach Ende des täglichen Betriebspraktikums nach Hause gehen, um den vollen Versicherungsschutz zu erlangen. Tipp: Eltern sollten für ihr Kind eine eigene private Unfallversicherung abschließen, um die sonst bestehende Versicherungslücke zu schließen.
Wer zahlt für einen vom Schüler verursachten Schaden? Verursacht das Kind im Praktikumsbetrieb einen Schaden, kommt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung hierfür auf. Diese muss die Schule für den Schüler abschließen, um ihn für Haftungsfälle abzusichern. Eltern sind verpflichtet, die Kosten für die Versicherungsprämie zu bezahlen. Doch Vorsicht: Der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung ist kein Rundum-Schutz. Handelt der Schüler während des Schulpraktikums vorsätzlich oder grob fahrlässig, muss er selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Vorsätzlich handelt der Schüler, wenn er den Schaden absichtlich herbeiführt. Grob fahrlässig, wenn er es auf den Schaden ankommen lässt, obwohl er das Risiko erkennen kann.
Welche Sicherheitsvorschriften gelten? Der Schüler muss vor Antritt des Betriebspraktikums darauf hingewiesen werden, dass die Sicherheitsvorschriften im jeweiligen Betrieb strikt einzuhalten sind. Missachtet ein Praktikant z.B. das Rauchverbot und löst versehentlich  einen Brand aus,  handelt er grob fahrlässig. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann nicht. Der Praktikant haftet persönlich.
Welche Arbeitszeiten gelten im Betriebspraktikum? Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Danach darf die Dauer der täglichen Arbeitszeit acht Stunden, in der Woche 40 Stunden nicht überschreiten (§ 8 JArbSchG). Aber es altersbezogene Sonder-Regeln:
+ Schüler unter 15 Jahren dürfen höchstens sieben Stunden täglich und insgesamt nur 35 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
+ Jugendliche über 15 Jahren dürfen höchsten acht Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und insgesamt nur 40 Stunden pro Woche im Praktikum arbeiten.
+ Ruhepausen von mindestens 30 Minuten (bei 4 ½ bis 6 Stunden Arbeitszeit) und 60 Minuten (bei über 6 Stunden Arbeitszeit) müssen festgelegt sein. Ohne Pause darf nicht länger als 4 ½ Stunden gearbeitet werden.
Ausnahmen:  Von der Arbeitszeitbeschränkung sind die Bereiche wie Gastronomie, Bau und Landwirtschaft ausgenommen: Aber hier dürfen jeweilself Stunden täglich nicht überschritten werden. Nicht erlaubt ist eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Nur wenn der Schüler älter als 16 Jahre ist, darf er wie folgt im Betrieb eingesetzt werden: + bis 22 Uhr in Gaststätten + ab 5 Uhr in Bäckereien + ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr in der Landwirtschaft
Darf am Wochenende gearbeitet werden? Praktikanten dürfen grundsätzlich weder an Samstagen noch Sonntagen beschäftigt werden. Aber es gibt auch hier wieder Ausnahmen: Machen Schüler ihr Praktikum in einem Krankenhaus oder Altenheim, in einer Gaststätte, in der Landwirtschaft oder beim ärztlichen Notdienst, dürfen sie sowohl samstags als auch sonntags eingesetzt werden. Wichtig: Geht das Schulpraktikum über einen längeren Zeitraum, muss sichergestellt sein, dass mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage pro Monat beschäftigungsfrei sind.
Welche Betriebe sollten gemieden werden? Schüler sollten grundsätzlich nur in solchen Betriebe ein Praktikum machen, in denen sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten müssen. Verboten sind: Gefährliche Arbeiten sowie Tätigkeiten, die die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Schüler übersteigen. Auch Arbeiten mit möglichen Gesundheitsgefährdungen, z.B. durch Lärm, Gefahrstoffe, Hitze, Chemikalien sind unzulässig. Ebenso Arbeiten, die ein hohes Unfallrisiko haben.
Muss die Schule vor Praktikumsbeginn informieren? Ja, die Schulen müssen sowohl die Schüler als auch deren Eltern über die wichtigsten Verhaltensregeln während des Praktikums informieren. An einem Elternabend muss für Eltern zusätzlich die Möglichkeit bestehen, Antworten auf alle Fragen zu erhalten. Lehrer müssen ihre Schüler im Unterricht auf ihr Betriebspraktikum vorbereiten.
Gibt es für das Praktikum eine Art Arbeitsvertrag? Zum Teil. Vor allem große Firmen schließen nicht selten einen Praktikumsvertrag ab. Darin stehen die Rechte und Pflichten des Praktikanten sowie die des Unternehmens. Er dient zur beiderseitigen Absicherung. Kleinere Betriebe treffen meist nur mündliche Absprachen. Zwingend ist ein Vertrag nicht vorgeschrieben, da Schüler üblicherweise nur kurze Zeit in einem Betrieb oder Unternehmen bleiben.
Welchen Aufgaben darf ein Praktikant übertragen bekommen? Es kann zwar vorkommen, dass der Betrieb den Schüler bittet, Botengänge zu machen, Brötchen vom Bäcker zu holen oder auch Kaffee zu kochen. Und ablehnen sollte man diese „kleinen Aufgaben“ nicht. Aber es ist nicht Sinn des Praktikums nur Hilfsarbeiten zu erledigen. Schüler sollen möglichst viele Bereiche und deren Arbeitsabläufe kennenlernen. Das Praktikum ist schließlich zum Kennenlernen der Berufswelt da.
Wird das Praktikum vergütet? Nein! Generell wird ein Schülerpraktikant nicht bezahlt. Aber es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob es am Ende eine kleine Anerkennung gibt, z.B. ein Geschenk. Das ist bleibt aber eine freiwillige Leistung.
Bekommt der Schüler am Arbeitsplatz „Besuch“ vom Lehrer? Ja! Der Praktikumsleiter der Klassenstufe besucht den Schüler am Praktikumsplatz, spricht mit ihm und seinem „Vorgesetzten auf Zeit“, klärt Fragen oder auch Unstimmigkeiten.
Erhält der Praktikant im Anschluss ein Arbeitszeugnis? Ja! Der Betrieb stellt ein so genanntes Praktikumszeugnis aus. Darin werden Tätigkeit, Lern- und Arbeitsbereitschaft, Verhalten, Teamfähigkeit und Dauer des Praktikums beschrieben. Es gibt aber keine Noten wie in der Schule.
Weitere Informationen zum Duisburger Ausbildungsmarkt und zu Berufsausbildungsstellen gibt es im Internet unterwww.Arbeitsagentur.de oder telefonisch unter der kostenfreien Telefonnummer  0800 4 5555 00.
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