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Gericht: Aufschrei-Gegnerin will Vortrag einer Piratin über Urheberrecht zensieren

An diesem Mittwoch verhandelt das Landgericht Hamburg den Widerspruch zu einer einstweiligen Verfügung, die gegen die Piratenpartei Deutschland erlassen wurde. Der Piratenpartei wird vorgeworfen, die Urheberrechte einer Künstlerin verletzt zu haben, deren Werk in einer Video-Aufzeichnung einer parteieigenen Veranstaltung am Rande zu sehen ist. Die Piraten sehen hierin den Versuch, über das Urheberrecht die Veröffentlichung eines politisch missliebigen Vortrags zu verhindern und damit Zensur zu üben.

Caro Mahn-Gauseweg, stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, sieht der Verhandlung gelassen entgegen: »Die Rechtsverletzung, die uns die Urheberin vorwirft, halten wir für abwegig. Die strittige Grafik war lediglich Beiwerk eines aufgezeichneten Vortrags, ähnlich einem Markenlogo im Hintergrund eines Stadtpanoramas. Das fragliche Bild war auf dem Videobild aufgrund der geringen Größe auch kaum erkennbar. Von einer Verbreitung oder Vervielfältigung durch uns kann deshalb schon technisch keine Rede sein.«

Der Musiker Bruno Gert Kramm, Listenkandidat für die Europawahl und Themenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland, findet für das Vorgehen der Künstlerin deutliche Worte: »Angesichts der Umstände, immerhin behandelte der fragliche Vortrag die #Aufschrei-Debatte, und der klar ablehnenden Positionierung der Künstlerin und auch des Bildnutzers zum Inhalt des Vortrags kann man davon ausgehen, dass es hier weniger um die Verteidigung des eigenen Urheberrechts als um eine angestrebte Depublizierung eines missliebigen Videos geht. An anderer Stelle nennt man ein solches Vorgehen Zensur.«

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein zeitgemäßes, reformiertes Urheberrecht ein, das die technischen Möglichkeiten der digitalen Revolution berücksichtigt. Neben einem Recht auf Remix betrifft das auch ein erweitertes Zitatrecht ohne leistungsschutzrechtliche Barrieren.

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