Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Rechtskolumne: Dein Computer – der Feind in deinem Haus

Dirk_HeckmannOder: Es ist nicht alles privat, was in der Privatsphäre geschieht.

Es ist allzu verständlich, dass „man“ Herr seiner Privatsphäre sein will. Und trägt man eben diese vermeintliche Privatsphäre in Form seines Autos auch noch mit sich herum, kann dies skurrile Auswirkungen haben. Wer hat sie noch nicht erlebt, die atemberaubende Metamorphose des biederen Familienvaters, der in Anbetracht der völligen Verkehrsuntüchtigkeit aller anderen Verkehrsteilnehmer zur Enzyklopädie der wüsten Beschimpfungen mutiert.

Justiziabel wird dieses Verhalten freilich selten, denn die Blechpanzerung ist in beide Richtungen undurchlässig. Und der mögliche Beifahrer ist in der Regel diskret genug, dass die Schmähung ihren Adressaten nicht erreicht. Denn: „Wo kein Kläger, da keine Richter“. Es bleibt eben in der Privatsphäre.

So dachten wohl unzählige Freunde der Pornographie auch, als sie in einsamen und vermeintlich privaten Stunden jene Webseite „RedTube“ besuchten. Doch sie irrten. Denn hier gab sie doch, die Kläger und die (in diesem Fall freilich völlig überforderten) Richter. Das Internet ist nämlich alles, nur eines ganz bestimmt nicht, nämlich diskret. Und da diese Kläger gerne Briefe mit Eurozeichen und Fristen auf echtem Papier mit Anwaltsbriefkopf an reale Adressen verschicken lassen, wurde es für die Adressaten arg peinlich.

Ob die einstweiligen Anordnungen des Kölner Landgerichts, mit denen diese realen Adressen vor den Internetprovidern herausverlangt werden konnten, nun rechtmäßig erlangt wurden oder nicht, kann zumindest hier für die bereits Betroffenen dahinstehen, denn der peinliche Brief ist nun mal im Postkasten – mit allen möglichen persönlichen Konsequenzen.

Einen kleinen Trost habe ich für die Betroffenen allerdings dann doch: In einigen aktuellen Entscheidungen und Stellungnahmen haben mehrere Kammern des LG Köln signalisiert, dass sie das bloße „Streamen“ von Filmen nunmehr doch nicht mehr für eine „offensichtliche Rechtsverletzung“ im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG halten, zumal es hierzu auch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Und unter dem 23.12.2013, also rechtzeitig zu Weihnachten, soll nach mehreren Medienberichten das Landgericht Hamburg der vermeintlich verletzten Schweizer Rechteinhaberin „The Archive AG“ mittels einstweiliger Anordnung vorerst untersagt haben, weiterhin  „RedTube“-User abzumahnen.

Die Sache bleibt also spannend.

Geradezu gefährlich wird es aber dann, wenn aus der Idylle der „eigenen vier Wände in die „Social Media“ „gepostet“ wird.

So konnten wir vor gut anderthalb Jahren, am 30.05.2012, dies… Weiter lesen im neuen Magazin 

Die mobile Version verlassen