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VG Wort: METIS-Zählpixel sind datenschutzkonform

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat bestätigt: Online-Verlage, die am METIS-System der VG WORT teilnehmen, müssen deswegen kein Opt-Out für Ihre Leser anbieten oder sich Sorgen um die Datenschutzkonformität machen.
Der Verlag akademie.de hatte Mitte Oktober öffentlich behauptet, dass das METIS-System „gleich mehrfach“ gegen Datenschutzrecht verstößt und die METIS-Zählpixel von seinen Seiten entfernt. Der Verlag berief sich dabei auf eine angebliche Auskunft des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die VG WORT hat daraufhin ihr System auf eigene Veranlassung unverzüglich einer detaillierten Prüfung durch das für sie zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht unterzogen.
Das Ergebnis der Prüfung ist erfreulich:
Die Behörde hat jetzt schriftlich bestätigt, dass das METIS-System so wie es derzeit eingesetzt wird, datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Das VG WORT-Verfahren stellt sicher, dass einzelne Nutzer oder deren Leseverhalten nicht ermittelbar sind, wenn die Anzahl der Textaufrufe gezählt wird, da alle erfassten Daten sofort sicher verschlüsselt werden. Damit erhebt die VG WORT mit den Zählpixeln keine personenbezogenen Daten.
An solchen Nutzerdaten hätte die VG WORT auch keinerlei Interesse. Ihre Aufgabe besteht darin, auch für online veröffentlichte Texte die Verteilung der gesetzlichen Vergütung für Urheber und Verlage sicherzustellen. Die Zählpixel dienen dabei nur als eine Art „elektronische Strichliste“ zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit. Wer die mit den Zählpixeln versehenen Onlinetexte liest, ist für die VG WORT irrelevant.

Die Verlage können das Verfahren der VG WORT daher ohne Sorgen wie bisher zum Einsatz bringen. Sie müssen auch kein Opt-Out-Verfahren für die Nutzer ihrer Internetseiten anbieten. Ein allgemeiner Hinweis auf die METIS Zählpixel in der Datenschutzerklärung der Website reicht. Diesen bietet die VG WORT wie bisher als fertigen Textbaustein in den Teilnahmebedingungen an: http://tom.vgwort.de/portal/showParticipationCondition
„Großer Schaden für andere Online-Verlage und deren Autoren ist wohl nicht entstanden“, sagt Rainer Just, Kaufmännischer Geschäftsführer der VG WORT. Einige wenige andere Seitenbetreiber haben bei der VG WORT nachgefragt. Keiner von ihnen sah sich veranlasst, seine Zählpixel aus dem System zu nehmen.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat auch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin über das Prüfungsergebnis informiert.

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