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Initiative gegen Duisburger Zustände: Landgericht weist Duisburger Ermittlungsbehörden in die Schranken

Am 23. August kam es nach einer Versammlung in Duisburg-Rheinhausen zu einer tätlichen Auseinandersetzung, welche die Duisburger Polizei zum Anlass nahm, um die Häuser In den Peschen 3-5 brutal zu stürmen, da sich angeblich unter den Mitgliedern der vor diesen Häusern stehenden Nachtwachen gesuchte Straftäter befanden. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wurde bereits mehrmals von Zeugen darauf hingewiesen, dass die Auseinandersetzung nach der Bürgerversammlung von Neonazis ausging. Die Duisburger Polizei richtete aufgrund der Vorfällen nach der Bürgerversammlung eine Sonderkommision ein – welche aber im Ermittlungsverfahren augenscheinlich ausschließlich gegen vermeintliche Linke ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wiederum nahm den genannten Vorfall zum Anlass, um gegen zahlreiche Menschen, welche sich tatsächlich oder vermeintlich an der Nachtwache beteiligt haben sollen, eine erkennungsdienstliche Behandlung anzuordnen und Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen. Dabei gingen die Behörden offenbar wahl- und planlos vor. „DerWesten“ berichtete unter anderem von einem ehemaligen Ratsherr der Moerser Grünen, der sich gerade von einer Leukämie-Erkrankung erholt, und körperlich nicht in der Lage gewesen wäre, sich an einer Auseinandersetzung zu beteiligen – dennoch aber Opfer der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Marcel Keienborg, der einen der Angeschuldigten vertritt, berichtet auf seiner Internetseite über die zweifelhaften Ermittlungsmethoden der Duisburger Polizei und Staatsanwaltschaft. So wurde etwa die Übersendung des Beschlusses des Amtsgerichts Duisburg Keienborg bisher trotz Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verweigert. Gegen diese und weitere Maßnahmen legte Keienborg Beschwerde ein. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hob mit Beschluss vom 17.10.2013 den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Duisburg auf und lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der Durchsuchung der Wohnung seines Mandanten ab, da bislang nur bloße Vermutungen über eine Tatbeteiligung seines Mandanten vor lägen.

Dazu erklärt Johanna Haldemann, Sprecherin der Initiative gegen Duisburger Zustände: “Die Duisburger Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht haben in erheblicher Weise, wie nun auch vom Landgericht bestätigt wurde, das Recht gebrochen! Immer deutlicher wird, dass die massiven Ermittlungen gegen vermeintliche “linke Krawalltouristen” – von denen Oberbürgermeister Link nach Rücksprache mit der Polizei am 24.08. sprach – keine Basis haben. Noch immer ist auch nicht klar, ob auch die namentlich bekannten Zeugen vernommen wurden, die gegenüber der Presse erklärt haben, dass die Auseinandersetzung nach der Bürgerversammlung in Rheinhausen von Neonazis ausging.” Weiter erklärt Haldemann: “Offensichtlich ist jedoch schon jetzt, dass die Duisburger Polizei und Staatsanwaltschaft hektisch gegen vermeintliche “Linke” ermittelt und dies mit wenig Beweiskräftigen Methoden – Stichwort: Funkzellenabfrage. Dass nun auch noch die Duisburger Ermittlungsmethoden vom Landgericht für rechtswidrig erklärt wurden, bestätigt die Einschätzung vieler Beobachter.”

Nachhakend fragt Haldemann: “Was treibt die Duisburger Strafverfolgungsbehörden zu einem solchen Vorgehen? Sie selbst sind es, die dadurch Spekulationen Tür und Tor öffnen. Soll die überfallartige Stürmung des Hauses in den Peschen 3-5 möglicherweise nachträglich gerechtfertigt werden? Oder sollen die Nachtwachen kriminalisiert werden? Es drängen sich viele Fragen bezüglich des skandalösen Vorgehens der Duisburger Behörden auf, die öffentlich geklärt werden müssen”.

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