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Kundendatenweitergabe an Dritte durch die Stadtwerke Duisburg

Zu der Trinkwasserpreiserhöhung in 2012 durch die Stadtwerke Duisburg AG gab es sicherlich zahlreiche Einwohner, die eine vernünftige Begründung verlangten.

Zumindest in einem Fall wurden die Daten eines Kundens an einen anderen Kunde weitergegeben, da sich die Daten noch auf dem Antwortschreiben befanden. Es kann natürlich Einzelfall von Zerstreutheit sein, nichtsdestotrotz ist die Datenweitergabe an Dritte ohne jegliche Notwendigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz illegal. Die Datenweitergabe stellt einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Die zuständigen Datenschutzbehörden wurden selbstverständlich bereits durch die betroffene Person informiert. Ob es ein Einzelfall war ist unklar.

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