Alle anderen Bewerber, die sich sportlich für die Bundesliga und 2. Bundesliga qualifiziert haben, erhalten die Lizenz. Jene Clubs, die im ersten Teil des Lizenzierungsverfahrens mit Bedingungen belegt wurden, haben diese erfüllt. Der Erhalt einer Bedingung bedeutet: Der Club erhält die Spielberechtigung erst, wenn bestimmte Vorgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Saison erfüllt worden sind. Im Gegensatz dazu wird bei Auflagen festgelegt, welche Vorgaben nach erhaltener Spielberechtigung während der Saison zu erfüllen sind.
Insgesamt 46 Vereine- und Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga hatten sich um eine Spielberechtigung beworben und nahmen am Lizenzierungsverfahren teil. In diesem überprüft die DFL Deutsche Fußball Liga neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vereine und Kapitalgesellschaften auch sportliche, infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative und medientechnische Kriterien, die in der Lizenzierungsordnung definiert sind. Im Herbst wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Clubs erneut überprüft.
Bei der Generalversammlung des Ligaverbandes im August werden die Clubs darüber befinden, ob künftig Konzernabschlüsse im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens eingereicht werden müssen.