Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Loveparade ohne Anklage? Im Grunde unvorstellbar

adolf-sauerland2Gestern hat die Deutsche Presseagentur (dpa) mitgeteilt, dass der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes davon ausgeht, dass die Loveparade-Katastrophe ohne strafrechtliche Aufarbeitung bleiben werde. Die Staatsanwaltschaft werde nur dann gegen die Beschuldigten „Anklage erheben, wenn sie mit 99-prozentiger Sicherheit mit einer Verurteilung rechnet“. Aufgrund der komplexen Kette von Ereignissen bei der Katastrophe sei diese Beweisführung äußerst schwierig, so Feltes laut rp-online. Deshalb gehe er davon aus, dass es gar nicht erst zu einer Anklage kommen werde.

 

Dieses Szenario erscheint im Grunde unvorstellbar. Es kann doch nicht sein, dass 70 oder 80 Ermittlungsbeamte bei der Kripo Köln jahrelang in Sachen Loveparade für die Staatsanwaltschaft Duisburg ermitteln, Hunderte Vernehmungen führen, Tausende Seiten Ermittlungsunterlagen studieren und wochenlanges Videomaterial sichten, um dann am Ende nicht einen Schuldigen präsentieren zu können. Es kann doch nicht sein, dass die Eltern und Freunde der 21 Toten, dass die Hunderten von – zum Teil schwer – Verletzten und Traumatisierten von den Strafverfolgungsbehörden mit der amtlichen Aussage abgespeist werden, dass nicht ein Verantwortlicher zweifelsfrei ermittelt werden konnte.

Andererseits: Thomas Feltes ist Anwalt eines der Opfer der Katastrophe. Ihm ist also nicht zu unterstellen, ein Interesse daran zu haben, dass schuldhaftes Verhalten im Vorfeld und während der Loveparade ungesühnt bliebe. Auch dürfte sich seine Einschätzung kaum als wenig bedeutsame Einzelmeinung abtun lassen. Feltes ist Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum, weiß also, wovon er spricht. Seine Argumentation klingt in sich durchaus plausibel. Der Zweck eines Strafverfahrens bestehe vornehmlich nicht in der Aufklärung von Ereignissen, sondern in der Feststellung individueller strafrechtlich-relevanter Schuld.

 

Dies ist uns aus der Berichterstattung über den soeben begonnenen NSU-Prozess vertraut. Feltes wiederholt diesen prinzipiellen rechtsstaatlichen Grundsatz in Hinblick auf eine etwaige Klageerhebung in der Loveparade-Sache: „Für eine Verurteilung muss ich zweifelsfrei nachweisen, dass die Person wesentlich zum Tod oder zu Verletzungen beigetragen hat.“ Diese Beweisführung – nochmal – hält Prof. Feltes für „äußerst schwierig“. Nun mag man sich, wie ich zum Beispiel, auf den Standpunkt stellen, dass diese Massenveranstaltung niemals hätte genehmigt werden dürfen, weil damit ein viel zu hohes Risiko in Kauf genommen wurde.

 

Doch ein Strafprozess, gar eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, kann sich selbstverständlich nicht (allein) auf den Vorwurf einer leichtfertigen Risikoabschätzung stützen. Ich selbst werde – als Privatperson – in jedem Fall daran festhalten, dass das Risiko der geplanten Veranstaltung deutlich zu hoch, eine Genehmigung also unzulässig war. Risiko ist das Produkt aus Wahrscheinlichkeit mal Folgenschwere. Selbst wenn nicht mit der – propagandistisch gestreuten – Besucherzahl von einer Million, sondern nur mit der Hälfte, vielleicht nur mit 400.000 kalkuliert wurde: es war ein Wahnsinn, derart viele Menschen durch den Tunnel zu leiten auf ein Gelände, wo sich dann zwei Personen einen Quadratmeter hätten teilen müssen.

 

Dabei bleibe ich, und ich halte diesen Wahnsinn letztlich auch für kriminell. Doch diese Argumentation ist strafrechtlich nicht relevant. Ein Strafrichter muss einer konkreten Einzelperson zwingend strafbares Verhalten nachweisen, das konkret zum Tod / zur Verletzung von Menschen geführt hat. Es kann sein, dass Feltes Recht hat und dies unmöglich ist. Kann aber auch nicht sein – wir werden sehen… Das Schlimmste für die Angehörigen und Opfer wäre zweifellos, wenn sich die Staatsanwaltschaft blamierte. Wenn sie Anklage erhöbe und damit scheiterte. Daran kann nun wirklich niemand interessiert sein.

Die mobile Version verlassen