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Kommt die Stadt Duisburg ihrer Räumpflicht nach?

Der Schnee liegt recht hoch in Duisburg. Leider auch auf Gehwegen. Laut der entsprechenden Satzung sind die Anlieger zur Beräumung der Gehwege verpflichtet. Dies gilt selbstverständlich auch für die Stadt Duisburg und ihren städtischen Gesellschaften. Diese haben eine besonders Verpflichtung in ihrer Vorbildfunktion.

Leider wird dieser Verpflichtungen nicht oder nur teilweise genügt. Es gibt Beispiel sowohl aus der Vergangenheit, wie auch der Gegenwart, wo die Stadt Duisburg und ihre Tochtergesellschaften nicht den Regeln entsprechend geräumt haben.

Möglicherweise ist dies auch der Grund, warum die Stadt die Vernachlässigung der Räumpflicht noch nicht als weitere Einnahmequelle entdeckt hat.

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