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Einwohnerfragestunde zu den Weißen Riesen

Wie bereits berichtet fand am 8. November 2012 in der Bezirksvertretung Homberg/Hochheide/Ruhrort/Baerl eine Einwohnerfragestunde (EFS) statt.

Nun wurde die offizielle Niederschrift im Ratsinformationssystem veröffentlicht.

In dem Protokoll werden zu Beginn noch einmal die Regeln der Einwohnerfragestunde ausführlich erläutert. Verwirrend ist ein Abschnitt auf Seite 10

Nach Beantwortung der jeweiligen schriftlich formulierten Frage sind der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller in der Sitzung

* 2 Ergänzungsfragen erlaubt,

Der Text liest sich, als wäre zu jeder Frage eine Ergänzungsfrage erlaubt. Aber das weitere Protokoll zeigt, dass nur zu jeder Frageliste eine Ergänzungsfrage erlaubt war.

Ab Seite 16 kommen dann die Fragen zu dem Problemhochhaus Weiße Riesen, auch bekannt als Kunbauten in Hochheide. Bei dieser Frageliste wurden keine Rückfragen zugelassen, obwohl ja fragende anwesend waren.

Herr Müller erklärte, dass er lediglich Bote und nicht Verfasser sei. Er habe diese Eingabe lediglich mitunterzeichnet.

Herr Gunhold verwies auf die Vorschriften, wonach Vertreter keinen Anspruch auf Beantwortung haben.

Man einigte sich dahingehend, dass die Antworten entsprechend vorgelesen werde, jedoch keine Zusatzfragen zugelassen werden.

Ist bei einem Schwarmantrag ein Mitzeichnender der Frageliste wirklich nur ein Vertreter? Prinzipiell hätte wohl jeder Unterzeichnende hier das Recht auf Nachfragen gehabt. Vielleicht war die Situation aber auch eine willkommene Ausrede.

In der Anfrage ist jedenfalls explizit vermerkt.

Die nachfolgenden Fragen richten wir die Unterzeichnenden an den Bezirksbürgermeister mit der Bitte, diese bei der kommenden Einwohnerfragestunde in der Bezirksvertretung zu beantworten.

Womit wirklich jeder Unterzeichner zu nachfragen berechtigt gewesen wäre.

Frage:
Auf welche Weisen hat die Stadt Duisburg bisher versucht, die Inhaber von Avidus Epsilon B.V. (nachfolgend Avidus) ausfindig zu machen bzw. zu erreichen?

Als Antwort auf diese Frage wurde in der Sitzung auf Drucksachen zum Thema Weiße Riesen aus den Jahren 2012 (12-0440) und 2011 (11-0861) hingewiesen. Diese können selbstverständlich im Ratsinformationssystem gefunden werden, wobei die Bedienung leider wenig Nutzerfreundlich ist und der Suchmodus nur schwer gefunden werden kann. Intransparenz kann auch durch einen Berg an Informationen entstehen die nur schwerlich zugänglich sind.

In der Drucksache DS 11-0861 wird eine Anfrage gestellt, welche allerdings nicht die Avidus Epsilon b.v. betrifft. In der Drucksache DS 12-0440 wird lediglich eine Beantwortung der vorhergehenden Drucksache angemahnt. Ein Verweis auf Drucksachen, die nichts mit der Frage zu tun haben erscheint als Antwort überaus ungeeignet.

Frage:
In welcher Höhe bestehen derzeit Forderungen gegen Avidus? Um wie viel sind diese Forderungen seit dem ausgeschlagenen Angebot, von Herrn Fromberger gestiegen?

Eine Beantwortung wurde gemäß Protokoll mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt. Es ist natürlich bequem, wenn der Datenschutz eine Beantwortung der Frage unterbindet. Es ist allerdings fraglich, ob der Datenschutz hier zutreffend angewandt wurde, da quasi alle Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Mit ein wenig Aufwand kann die Größe des Grundstücks ermittelt werden, wobei bei begründetem Interesse auch der Auszug aus dem Grundbuch erhältlich ist.

Da kein Wasserverbrauch anfällt dürften hier keine Forderungen seitens der Stadtwerke bestehen, ebenso wenig für Gas und Strom. Die Entwässerung von Niederschlägen dürfte zu Forderungen führen, ebenso die Müllabfuhr, die Straßenreinigung mit Winterdienst. Wobei Müllabfuhr nur als Sonderleistung anfällt, da das Haus unbewohnt ist und nur illegale Müllabladungen anfallent. Gleiches gilt für den Rückschnitt. Hier muss möglicherweise geschätzt werden.

Weitere Forderungen bestehen bzgl. der Grundsteuer, welche sich aus dem entsprechenden Wert des Grundstücks und dem Hebesatz ergibt.

Der Datenschutz wird demnach nur als Ausrede angeführt, denn es hätte durchaus eine Größenordnung genannt werden können. Die Größenordnung dürfte in Anbetracht der Größe des Grundstücks und Hintergrundinformationen aus der Nachbarschaft wohl derzeit insgesamt im Bereich von um die 2 Millionen Euro liegen. Also Geld, was die Stadt höchstwahrscheinlich als Verlust verbuchen muss, wenn der verschwundene Eigentümer sich nicht zufällig melden sollte. Die Vermutung liegt nahe, dass der Datenschutz hier nur als Ausrede vorgeschoben wurde, um eine halbwegs konkrete Angabe zu vermeiden, die trotz Datenschutz hätten gemacht werden können.

Frage:
Um welchen Betrag werden die Forderungen dieses Jahr voraussichtlich insgesamt ansteigen?

Wiederum wurde eine Beantwortung mit einem Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt. Auch hier kann aus den Einzelinformationen ein ungefährer Wert ermittelt werden. Dieser Wert liegt vermutlich im unteren bis mittleren 6-stelligen Bereich.

Frage:
Wurde eine Wirtschaftsdetektei zur Eintreibung der Forderungen beauftragt? Wenn Nein warum nicht?

Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Duisburg entscheidet im Einzelfall, in welcher Art und Weise ermittelt wird.

Die Frage wurde ganz klar nicht beantwortet. Möglicherweise sollte hier eine Antwort vorgespielt werden, um Einwohnernähe vorzuspielen.

Es stellt sich die Frage, warum die Frage nicht beantwortet wurde. Wurde vielleicht versäumt etwas zu unternehmen?

Frage:
Welche Ämter der Stadtverwaltung sind mit den WR befasst? Welche Ämter mit dem Brennpunkt Hochheide? Wie lauten die aktuellen Sachstände ihrer Bemühungen und Tätigkeiten?

Bei der Beantwortung der Frage wurden einige Ämter aufgezählt, allerdings erfolgte keine Zuordnung zu den Weißen Riesen bzw. dem Stadtteil Hochheide. Scheinbar wurde diese Frage beantwortet, allerdings wurde nicht mit einem Wort auf die in den Fragen erbetenen Sachstände eingegangen. Ebenso wenig ist erkennbar, ob der Brennpunkt Hochheide thematisiert wurde.

Frage:
Wo sind die Berichte der Stadtverwaltung zu den WR für die Jahre 2009 bis 2012 für die Bürger einzusehen?

In einer eindeutig politischen Antwort wird auf das Ratsinformationssystem verwiesen. Auf Deutsch übersetzt steht im Protokoll, wenn es öffentlich zugängliche Berichte gibt, stehen diese im Ratsinformationssystem. Allerdings wird nicht gesagt, ob es überhaupt Berichte gibt. Zudem ist, wie bereits erwähnt, das Auffinden von Informationen im Ratsinformationssystem nicht gerade einfach.

Frage:
Verfügt das Bezirksamt und / oder die Stadt Duisburg über die Niederschrift eines Landtagsuntersuchungsausschuss, der die Vorgänge bei der Planung und dem Bau der Weißen Riesen aufgeklärt hat? Wo genau ist diese Niederschrift erhältlich?

Antwort der Verwaltung?
Dem Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl liegen keine Niederschriften eines Landtagsuntersuchungsausschusses vor. Sollte es einen solchen Ausschuss gegeben haben, wenden Sie sich bitte an den Landtag NRW.

Es verwundert warum die Bezirksvertretung nicht daran interessiert ist über alle Informationen bzgl. der Weißen Riesen zu verfügen. Aber möglicherweise sollen auch keine schlafenden Hunde geweckt werden.

Frage:
Welchen Zustand beschreibt die aktuelle Sozialraumanalyse hinsichtlich der Spiel- und Freizeitmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Hochheide, insbesondere im sogenannten Hochhausquartier Ottostraße?

Antwort der Verwaltung:
Wir verweisen auf den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Duisburg für die Jahre 2010 – 2014 und die aktuelle Berichterstattung des Jugendamtes zur Qualität der Spielplätze (DS 05-2604/3). Hier werden die Fragen ortsteilbezogen beantwortet.

Ein wenig konkrete Antwort insbesondere, wenn die wirkliche Situation bekannt ist. Die Spielplätze in Duisburg werden zwar saniert, allerdings nur schleppend. Zudem scheinen die Spielmöglichkeiten immer mehr zu schwinden. So wurde unlängst eine Fußballplatz mit einem Zaun verschlossen, so dass dieser nur noch zu bestimmten Öffnungszeiten zugänglich war.

Frage:
Gibt es städtische oder bezirkliche Handlungsrahmen, die einen möglichen Zuzug von europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit rumänischer oder bulgarischer Herkunft in die Häuser Ottostr. 58 – 64 und Ottostr. 54 – 56 moderieren wollen / sollen?

Antwort der Verwaltung:
Hierzu liegt der Bezirksverwaltung keine Antwort aus der Fachverwaltung vor. Ein bezirklicher Handlungsrahmen ist jedoch nicht erkennbar. Dies habe man in ähnlich gelagerten Fällen der Presse entnehmen können. Hier gehe es z. B. um Fragen ordnungsrechtlicher Natur oder sozial- und jugendrechtlicher Art. Diese Institutionen greifen jedoch erst ein, wenn akuter Handlungsbedarf bestünde. Hierzu habe man aber keinerlei Erkenntnisse.

Es soll also erst gehandelt werden, wenn schon ein akuter Handlungsbedarf besteht. Akuter Handlungsbedarf wird nicht so schnell erreicht werden. Anstatt Probleme proaktiv zu begegnen und dadurch zu verhindern, bevor sie entstehen wird lieber gewartet bis es qualmt. Dies lässt schlimmes erahnen für die Integrationsbemühungen durch die Stadt Duisburg.

Bei den anderen Fragen stach besonders eine Anmerkung auf Seite 32 hervor. Diese gibt sinngemäß wieder, dass keine Antwort erfolgt, wenn es zuviel Arbeit macht.

Neben den Weißen Riesen wurde auch das Kombibad Homberg thematisiert. Insgesamt erscheinen auch die dortigen Antworten in typisch politischer Manier vielfach als zu wage oder sogar inhaltslos.

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