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Infoabend der Bürgerinitiative Duisburg Wedau: „Retten Sie die Waldlichtung am See für die Öffentlichkeit!“

Joachim Mutz und Jürgen Lehmann im Gespräch mit dem Oberbürgermeister
Sören Link, den Namen: Bildquelle: Hans Jörg Wiezorek

Die Bürgergemeinschaft Wedau lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einem INFORMATIONSABEND ein. Thema des Abends ist das städtische Grundstück, zwischen der Straße „Im Licht“ und dem Wambachsee gelegene und eigentlich zum Verkauf vorgesehene Grundstück!

Bitte erscheinen Sie am Mittwoch 24.10.2012, 19.00 Uhr im Pfarrsaal Kalkweg 189!

Helfen Sie bitte mit – „Retten Sie die Waldlichtung am See für die Öffentlichkeit!“

Hier erfahren Sie das Neueste zum Sachstand. Denn wenige Stunden vorher findet das auf Einladung von Herrn Oberbürgermeister Sören Link im Auftrage des Rates der Stadt stattfindende Gespräch mit den Vertretern des Bürgerbegehrens statt. Wie schon aus der Ratssitzung vom 24.09.2012 berichtet, ist das Bürgerbegehren zwar seitens der Stadt für Normalbürger in relativ unverständlichem Juristendeutsch als rechtlich unzulässig beurteilt worden. Gleichwohl hat der Rat gleichzeitig beschlossen, Kompromissmöglichkeiten zu Verkauf oder Nutzung auszuloten.

Die Bürgergemeinschaft dagegen sieht ihr Bürgerbegehren als juristisch korrekt an und weist die Kritik der Stadt mit allem Nachdruck zurück.

Sie bedient sich jetzt der Rechtsanwaltskanzlei Bohl & Collegen aus Würzburg.

Diese Deutschland weit bekannten Verwaltungsrechtler Bohl & Collegen sind der Stadt nicht ganz unbekannt.

Im Auftrag der Ansprechpartner hat diese Kanzlei bereits Akteneinsicht zu allen Vorgängen des Grundstücksgeschäftes „Im Licht“ angefordert. Nicht nur die zum Bürgerbegehren direkt gehörenden, sondern mit allen mit dem bisher vorgesehenen Grundstücksverkauf im Zusammenhang stehenden Akten der Stadt als auch den Akten bei der städtischen Gesellschaft IMD.

Die Bürgergemeinschaft appelliert eindringlich an Alle – angesichts und im Interesse von 15.956 rechtlich korrekt vorliegender Unterstützerunterschriften – und trotz eines schon als Teilerfolg zu wertenden Sachstandes nun „den Sack zu zu machen!“ Schließlich weiß man (leider!) aus bitterer Erfahrung, was von „gegebenen Versprechen“ zu halten ist. Die in den letzten Jahren eingezäunten Ufergrundstücke am Nordufer sollten eigentlich immer öffentlich zugänglich bleiben…

„Also auf zum Kalkweg – jedem Quartier sein Grün!“ – Die innerstädtische Bebauung zerstört die Lebens- und Aufenthaltsqualität ganzer Stadtteile – Seen und Seegrundstücke „gehören“ der Öffentlichkeit, müssen öffentlich bleiben!

 

 

Wir wollten dieses Bürgerbegehren nicht – die Verwaltung hat uns mit ihrem Schweigen dazu gezwungen – hatte trotz fünfhundert Unterzeichnern unser Anfang März präsentiertes Anliegen nicht ernst genommen.

Der Start eines Bürgerbegehrens heißt – Verantwortung übernehmen.

In der Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 24.09.2012, Drucksache-Nr. 12-1422, wird das Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW als rechtlich nicht zulässig bezeichnet.

Es folgt eine 10-seitige, von Normalbürgern kaum zu verstehende, juristische Begründung, die nach unserer Auffassung nur darauf abzielt, in der Konsequenz einen für die Stadt Duisburg kostenintensiven Bürgerentscheid mit Urnenwahlgang zu vermeiden.

Die von der Stadt erbetene Hilfestellung haben wir nur zum Teil erfahren – denn das erste Bürgerbegehren musste dank der Hinweise der Stadt geändert werden – aber die Stadt verweigerte anschließend ihre Mitarbeit und verwies uns an Rechtsanwälte.

Das haben wir gemacht – und der Stadt DAS NEUE BEGEHREN am 01. Juni mit der Mitteilung zum Start der Unterschriftensammlung übergeben. Trotz dreier Sammlungsmonate kommt jetzt die Stadt –stellt die erreichte Mindestanzahl der Stimmen fest- und erlaubt sich, nachdem ihr drei Monate lang das neue Muster der Unterschriftenliste und damit das neue Bürgerbegehren bekannt war, dieses Begehren also vorliegen hatte…  nun „schon“ ihre Auffassung zur juristischen Unwirksamkeit mitzuteilen.

 

Wenn sich die Stadt doch als PARTNER DER BÜRGER versteht, warum hat Sie dann trotz des Ihnen mitgeteilten Textes des Bürgerbegehrens zwölf Wochen lang den Aktiven (bei ihrem nach städtischer Auffassung eigentlich unsinnigen Tun) tatenlos zugeschaut?

 

Selbst Ratsmitglieder, Stadtbedienstete, Bundestags- und Landtagsabgeordnete und Minister haben sich in den Unterschriftenlisten verewigt.

Im Gesetz, in der Gemeindeordnung in § 26 Absatz 2 Satz 4 steht:

„Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich.“

Da die Stadt Duisburg über ein Rechtsamt verfügt, hätte die Stadt von Anbeginn an „behilflich sein müssen…“ – ohne hier neue juristische Winkelzüge zu starten.

In diesem Gesetz steht auch.

„Den Vertretern des Bürgerbegehrens soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Sitzung des Rates zu erläutern.“

Eigenartigerweise haben wir keine Einladung zur Ratssitzung erhalten!

Unser Bürgerbegehren ist juristisch korrekt!

Das Ziel ist nicht die Änderung des (uralten) 42 Jahre alten Bebauungsplanes!

Das haben andere zu entscheiden!

Wir hinterfragen eigentlich die politische Entscheidung und Abwägung, ob Art und Weise des beabsichtigten Verkaufes und die einmalig erzielte Einnahme die Zerstörung des tatsächlich seit über 50 Jahren intensiv zu Zwecken der Erholung genutzten „Parks“ im Sinne des Gemeinwohls, noch zeitgemäß oder eben zu unterlassen ist!  Auch die vor über 50 Jahren angelegte Roller und Rollschuhbahn zeugt davon.

Denn, seit Rechtskraft des Bebauungsplanes 530 ist das Landschaftsgesetz NRW erlassen und auch das Landesforstgesetz neu geregelt worden. Darin sind die Betretungsrechte erstmalig bzw. neu formuliert worden – in Wald und Feld und freier Landschaft!

Trotz Bestehen eines Bebauungsplanes gibt es weder einen Verkaufszwang noch Bebauungszwang – zumindest keinesfalls für unsere herrlich gelegene Idylle, dieser abgeschirmten „Waldlichtung am See“!

Herr Oberbürgermeister Sören Link hat doch ganz andere Probleme dieser Stadt Duisburg zu lösen, als unser Bürgerbegehren „zu seiner Feuertaufe“ werden zu lassen.

Er kann jetzt aber beweisen, was er im Wahlkampf versprochen hat.

Zitat der Stadt in der WAZ vom 17.10.2012:

„Wir verstehen uns als Partner der Bürger, nicht als Gegner“

Grundstücksplanung im PDF-Format https://www.xtranews.de/wp-content/uploads/2012/10/Infos_Grundstück_Wambachsee2klein.pdf

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