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Windenergie und deren Nutzung nach EEG 2012

Wind turbine in Marburg-Wehrda (D)

Wind turbine in Marburg-Wehrda (D) (Photo credit: Wikipedia)

Ältere, im Einsatz befindliche Windräder können unter bestimmten Voraussetzungen durch moderne und leistungsstärkere Windkraftanlagen ersetzt werden, ohne neue Flächen erschließen zu müssen. Noch fehlen allerdings klare Vorgaben der Politik.

Viele damit befasste Unternehmen wollen eine optimierte Ausnutzung der verfügbaren Standorte erreichen, indem die installierte Leistung erhöht wird. Vor diesem Hintergrund werden vorrangig ältere Windenergieanlagen (WEA) mit geringer Leistung durch moderne und leistungsstärkere Multi-Megawatt-Anlagen ersetzt. Bereits 2011 wurden 116 WEA mit einer Gesamtleistung von 55 Megawatt (MW) durch nur 80 moderne WEA mit einer wesentlich höheren Gesamtleistung von 183 MW ausgetauscht. Auf diese Weise bestätigt sich der vom BWE erwartete Anstieg der durchschnittlich installierten Nennleistung pro WEA von 1,2 MW (Stand 2008) auf bis zu 3-6 MW in den kommenden Jahren. Für 2012 rechnet der Verband mit weiteren gut 9.300 Anlagen mit einer Leistung von etwa 6.100 MW, für die ein Repowering infrage kommt.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen die Windenergieanlagen mindestens zehn Jahre alt sein. Zudem muss eine neue Anlage mindestens die doppelte Leistung der zu ersetzenden Anlage bringen, darf aber das Fünffache der Leistung nicht überschreiten. In diesem Punkt hat das EEG 2012 die Vorgaben gelockert, denn zuvor musste eine neue WEA mindestens die dreifache Leistung der ersetzten Anlage erbringen. Weiterhin ist es erforderlich, die modernen WEA im gleichen oder benachbarten Landkreis zu errichten wie die Anlagen, die sie ersetzen. Auch hier galt vor 2012 eine strengere Regelung, denn alter und neuer Landkreis mussten identisch sein.

Betreiber müssen sich bei Repowering auf Neuinvestitionen einstellen, die sich beim Einsatz moderner Windenergieanlagen der Zwei- bis Drei-MW-Klasse auf mehrere Millionen Euro belaufen. Aber Beträge dieser Größenordnung werden in der Regel nur dann investiert, wenn es entsprechende Anreize gibt. Mit dem EEG 2012 wurde ein solcher Bonus festgeschrieben, der mit der Erhöhung der Anfangsvergütung zu einer deutlichen wirtschaftlichen Verbesserung von derartigen Projekten führen soll.

Doch nicht nur für die Betreiber von Windparks, auch für die Gemeinden, in denen ein Repowering-Projekt umgesetzt werden soll, bietet sich ein finanzieller Mehrwert. So ist bereits seit 2009 ein neues Gewerbesteuergesetz in Kraft, das den Standortgemeinden von Windparks mindestens 70 Prozent des Gewerbesteueraufkommens rechtlich zuspricht. Die restlichen 30 Prozent erhält die Kommune, in der der Sitz der Betreibergesellschaft liegt.

Hier haben in der jüngsten Vergangenheit viele Städte und Gemeinden  ausserhalb des Ruhrgebietes erfolgreich den Hebel angesetzt.

Darüber hinaus haben Landkreise durch Repowering-Projekte die Möglichkeit, Fehlplanungen aus der Anfangszeit zu korrigieren und so beispielsweise inzwischen ratifizierte Naturschutzbestimmungen beim Bau neuer WEA umzusetzen.

Aus meiner Sicht ist Repowering unter den aktuellen technologischen Voraussetzungen neben dem Onshore-Ausbau an Binnenstandorten eine tragfähige Lösung, den weiteren Leistungszubau von Windenergie voranzutreiben. Das neue EEG hat hierzu erste Hürden genommen und Repowering-Anreize geschaffen, die es für Anlagenbetreiber attraktiv machen, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen.

Hier hätte die Stadt Duisburg, wie die Gegner des Steag-Anteile Kaufes es seinerzeit dargelegt haben, auch klugerweise den Hebel ansetzen können. Hat hier Duisburg wieder einmal eine Chance verpasst ?

Es ist sicherlich alles nicht mit der  “ Philosophie “ der Duisburger Politik zu vereinbar.  Man setzt bei sinkender Kaufkraft hier wohl lieber auf den Ausbau und die Erweiterung von Verkaufsflächen.

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