Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Sauberer Verbraucherschutz sieht anders aus – Piratenfraktion im Landtag NRW kritisiert Deutschen Telekom

English: Logo of Deutsche Telekom (Photo credit: Wikipedia)

Die Deutsche Telekom will ab Juli persönliche Daten über das Nutzungsverhalten ihrer Entertain-Kunden erheben. Die Zustimmung der Kunden wird dabei vorausgesetzt – um dies zu verhindern, muss der TV-Kunde aktiv widersprechen und hierfür seine PIN eingeben. „Dieses Vorgehen kritisieren wir ausdrücklich“, sagt Dirk Schatz, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW, „wir fordern die Telekom auf, im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes zu agieren. Eine ‚passive Zustimmung‘ ist hier fehl am Platz. Vielmehr sollten ausschließlich dann Daten erhoben und gespeichert werden dürfen, wenn dies der Kunde aktiv genehmigt hat.“

 

Bei der Telekom-Analyse soll festgehalten werden, wann die Kunden welches Programm wie lange verfolgen. „Gegen dieses Vorgehen ist grundsätzlich nichts einzuwenden“, so Schatz, „immerhin ist sie auch gängige Praxis bei den sonst üblichen Statistiken, wie sie u. a. die renommierte Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) anfertigt.“ Allerdings fordern die PIRATEN, dass bei einer solchen Praxis die Anonymität der Kunden in vollem Umfang gewährleistet wird, wovon im vorliegenden Fall jedoch offenbar nicht auszu­gehen ist. „Außerdem sollte der Kunde der Speicherung seiner personen­bezogenen Daten aktiv zustimmen müssen“, erläutert Schatz, „einfach die Zustimmung zur Daten­speicherung vorauszusetzen, widerspricht unserer Auffassung von Transparenz und optimalem Daten- und Verbraucherschutz. Im vorliegenden Fall ist ja noch nicht einmal geklärt, ob die Kunden überhaupt ausreichend über die Aktion in Kenntnis gesetzt wurden.“

 

Die PIRATEN fordern einmal mehr, dass das Datenschutzgesetz reformiert wird. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Konzerne ihre AGB und Datenschutzbestimmungen beliebig ändern können und der Kunde dabei über den Tisch gezogen wird“, so Schatz, „statt einer Widerspruchsmöglichkeit (ein sog. Opt-Out), sollten die gesetzlichen Grundlagen dahingehend geändert werden, dass zwingend eine aktive Zustimmung des Kunden (sog. Opt-In) erforderlich wird. Natürlich werden derartige Datenerhebungen für die Firmen zukünftig schwerer werden, da die Unternehmen dann aktiv bei Ihren Kunden um Zustimmung werben müssen, jedoch ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht eindeutig der bessere Weg. Der Datenschutz darf nicht auf Kosten des Profits zu kurz kommen.“

 

Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Ulrich Lepper, prüft derzeit die Vorgehensweise der Deutschen Telekom. „Wir fordern Herrn Lepper auf, der Telekom bei seiner Prüfung sehr genau auf die Finger zu schauen.“

 

Die mobile Version verlassen