In einer Versammlung wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Spruchbänder zu entfernen seien. Diese Meinungsbekundungen wirkten sich negativ auf die gesamte Gemeinschaft aus, denn ein Außenstehender halte das alles für wahr. Er könne ja nicht ohne weiteres erkennen, dass es sich um eine einzelne Stimme handle. Weil man sich nicht einigen konnte, musste der Fall laut Infodienst Recht und Steuern der LBS vor dem Amtsgericht Erfurt (Aktenzeichen 5 C 69/09) verhandelt werden.
Der Richter hatte zwischen zwei Grundwerten zu entscheiden – dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Eigentumsrecht, das die Gemeinschaft durch die provozierenden Transparente bedroht sah. Letzteres gab den Ausschlag. Dem unzufriedenen Eigentümer bleibe es „unbenommen“, über andere Kommunikationsmittel zu protestieren, hieß es im Urteil. Der gewählte Weg wirke sich aber in unzulässiger Weise „sowohl optisch als inhaltlich“ auf das gesamte Wohnobjekt aus.