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„Die Stadt Duisburg reißt sich im Augenblick selber ab“ – offener Brief von Harald Jochums

Sehr geehrte(r) Herr/Frau ……,
in meinem Brief/Fax von 15/2/12 habe ich den Rat der Stadt u.a.
aufgefordert, folgende Beschlüsse zu fassen:

„Umgehend muß der Rat der Stadt auf jeden Fall folgende Beschlüsse fassen:

– Den Opfern der Loveparade und deren Angehörige muß sofort geholfen
werden – materiell und immateriell. Der Rat muß sie um Entschuldigung
bitten, daß er (neben Herrn Sauerland und seiner Crew) sie alleine
gelassen hat. –
– Alle Flächenabrisse in Duisburg müssen sofort gestoppt und überdacht
werden, z.B. in Bruckhausen. –
– Alle große Projekte müssen ebenfalls neu gedacht werden, z.B.
Outletcenter in Hamborn. –
– Alle großen Bebauungspläne müssen gestoppt und überarbeitet werden,
z.B. „Duisburger Freiheit“. –

Bis Juni muß die Stadt Sparvorschläge machen. Dazu muß die Stadt aber
auch wissen, was sie will – und vor allem, was wir Bürger und
Bürgerinnen wollen und uns auch mal zuhören. Wir haben viele Ideen,
sind bisher aber ignoriert worden. Menschlicher und kultureller
Kahlschlag kommt für uns auf keinen Fall in Frage. -“ (Zitatende)

Auf diesen meinen Brief an den Rat (über alle erreichbaren Fraktionen)
hat dieser bisher nicht bis garnicht reagiert. Deshalb wiederhole ich
hiermit meine obengenannten Forderungen und weise Sie schon jetzt
darauf hin, daß ich dieses  Verhalten der gelebten Untätigkeit nicht
hinnehmen werde, ich mir darin mit vielen Duisburger Bürgern und
Bürgerinnen einig bin, und jeder Ratsherr und jede Ratsfrau dafür
verantwortlich ist und zur Rechenschaft gezogen werden kann – und
wird. Um die Dramatik in einem Satz zusammenzufassen und zu
verdeutlichen:

Die Stadt Duisburg reißt sich im Augenblick selber ab – mitsamt seiner
Geschichte und Kulturgütern und scheut noch nicht einmal davor zurück,
eigene Bürger aus ihren Wohnungen zu vertreiben – eine unfaßbare
Barberei der besonderen Art. – Gleichzeitig sind städtische
Grundstücke unter hinterfragwürdigen Umständen an Dritte verschachert
worden. –

Deshalb fordere ich den Rat der Stadt auf, keine Beschlüsse zu fassen,
die obengenannten Forderungen widersprechen oder die Beschlüsse
zumindest zu vertagen. –

Im Einzelnen:

Bruckhausen:
–  Hier ist mit fadenscheinigen Begründungen der Verwaltung ein sog.
„Grüngürtel“ geplant, bei dem schon der Name falsch ist: Es gürtelt
hier nichts! Dazu ist der Stadtteil zunächst schlecht geredet (was
auch eine unverschämte Diffamierung der dort lebenden Menschen
bedeutet), die Häuser gezielt „entmietet“, verwahrlost und teilweise
schon abgerissen worden, bevor der entsprechende B-Plan überhaupt
rechtsgültig geworden ist, letzteres ein Rechtsbruch ist, selbst wenn
diese Barberei im Sinne des B-Plan-Entwurfs sein sollte. –
–  Weiterhin weise ich Sie darauf hin, daß die Art und Weise,
Privathäuser unter diesmal tätiger Mithilfe der Stadt
(„Umzugspauschale“) zu entmieten, eine „vorsätzliche, sittenwidrige
Schädigung“ nach § 826 BGB darstellt, die eindeutig strafbar ist.
Sachdienlicher Hinweis: Jeder Ratsherr und jede Ratsfrau ist auch
dafür  persönlich verantwortlich! –
–  Durch diese ganze unsinnige „Aktion“ werden Steuergelder in
ungeheurer, belegbarer Höhe verschwendet: Über 70 Mio. EURO! Unsere
Kids ins Schullandheim schicken – dafür ist hingegen kein Geld da. –
Der Thyssen-Konzern „trägt“ zwar pro forma die Hälfte dieser Summe,
kann sie aber von der Steuer absetzen, sodaß wir Bürger auch diesen
Anteil bezahlen müssen …
… für nichts und wieder nichts, ja der Zustand für
„Rest-Bruckhausen“ist hinterher sogar schlechter, weil der
ausschlaggebende Straßenlärm weiter in den Stadtteil dringt als heute
und: Die Haltstellen an der Kaiser-Wilhelm-Straße sind zumindest
abends und nachts nicht mehr nutzbar, weil durch eine neue Spundwand
völlig von der Umgebung abgeschottet und z.B. Hilferufe bei einem
Überfall in der nunmehr entstandenen Straßenschlucht (!) ungehört
verhallen, worüber selbst der Namensgeber der Straße überhaupt nicht
„amused“ wäre, wenn er denn noch lebte. Fürsorge für uns Bürger und
Bürgerinnen durch die Stadt stelle ich mir auf jeden Fall anders vor.

–  Die Veränderungssperre, ausgesprochen durch den Hohen Rat der Stadt
Duisburg, hat dazu geführt, daß etliche Hausbesitzer nunmehr kein
Haus, dafür aber hohe Schulden haben. Auch hier kann ich keine
Fürsorge der Stadt erkennen, sondern nur noch zynisch werden. –
–  Die Stadt Duisburg hat darüberhinaus ihre eigenen Häuser in
unverantwortlicher Weise verwahrlosen lassen, gegen die sonst von uns
Bürgern geforderte Sorgfaltspflicht eines Hauseigentümers wurde trotz
vieler Mahnungen unsererseits grob fahrlässig verstoßen: Die Häuser
sind nicht abgesichert, von ihnen geht auch Gefahr aus, etwa durch
herabfallende Gebäudeteile oder Müllbergen (in den Hinterhöfen), die
ein Eldorado für Ratten sind, die nicht erst seit Albert Camus
gefährliche Krankheitserreger übertragen können. Bei den Abrißarbeiten
wird zudem fortlaufend gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Auch
das haben wir wie auch bei vielen anderen Abrißarbeiten in Unserer
Stadt mehrfach belegbar beanzeigt. –

Dies sind nur einige wesentliche Gesichtspunkte. –

Einen B-Plan unter diesen rechts- und vernunftwidrigen Umständen zu
beschließen, wäre somit verantwortungslos, wenn nicht sogar
rechtswidrig, was durch Fachkräfte zu prüfen sein wird. –

Outletcenter
–  Nicht nur verantwortungslos, sondern sogar menschen – und
bürgerverachtend sind die Planungen für ein Outletcenter in
Duisburg-Hamborn/Marxloh, für das bis zu 1.000 Mitbürger aus ihren
Wohnungen vertrieben werden sollen, die z.T. seit über 50 Jahren in
ihren Wohnungen leben. Diese erlebte, gelebte Heimat kann selbst eine
größere Wohnung nicht ersetzen, weil die gewachsene Gemeinschaft
zerrissen wird, insofern auch der verwandte Begriff
„sozialverträglicher Umzug“ schlicht falsch ist, ist es doch für eine
Gemeinschaft (sozial = Die Gemeinschaft betreffend) in der Regel
unverträglich, wenn sie zerrissen wird. –
–  Zudem muß ich erheblichen Zweifel an dem Sinn des Projektes und der
Seriosität des Projekteurs, dargestellt durch Herrn Roger Sevenheck,
anmelden.
Bevor dieser nicht seine Bonität (dessen Nachweis er in Bonn bei der
„Südüberbauung“ bis heute schuldig geblieben ist) nachweist, darf der
Rat der Stadt keine weiteren Beschlüsse zu diesem Projekt fällen, er
auch hier zum wiederholten Male grob fahrlässig handeln würde, was
einem Straftatbestand gleichkäme.
–  Hinweis für den Rat: Ich habe bereits den kürzlichen Beschluß der
Hamborner Bezirksvertretung „Pro Outletcenter“ angefochten und
Widerspruch eingelegt, weil dieser gegen ein an sich menschlich und
rechtlich selbstverständliches Recht verstoßen hat: Das
Abwägungsgebot. Auch dies unfaßbar: Betroffene Bürger und Fachleute
haben sich den Mund fach–und sachgerecht fusselig argumentiert und die
Bezirksvertretung findet dieses Un-Ding unmittelbar danach ohne
weitere Aussprache für toll. – Toll!!!

Alle an den Beschlüssen des Rates Beteiligten sind verantwortlich,
also auch die Verwaltung. Diese stellt die Beschlußvorlagen auf, die
Grundlage für die Ratsentscheidungen sind. Sind diese fehler- oder
lückenhaft, mit schwammigen Begriffen garniert oder vielleicht sogar
tendentiell formuliert, kommt der Rat der
Stadt zwangsläufig zu falschen, im Ernstfall sogar extrem gefährlichen
Beschlüssen, wenn er die Vorlagen nicht prüft oder überprüfen läßt. –

Hierzu ein Auszug aus einer unverändert übernommenen und beschlossenen
Beschlußvorlage für eine Nichtöffentliche Sitzung, der sowohl für sich
als auch dafür spricht, daß es ernst wird, wenn ein Geologe die
Bodenhaftung verliert:

„Drucksache-Nr. 10-1958/2, Datum: 28.09.2011
Nicht öffentliche Sitzung

Die Parteien versichern hier, dass sie alles im Rahmen des
Möglichen unternehmen werden, um zu verhindern, dass wesentliche vertragliche
Eckpunkte nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
…  “ (Zitat Ende)

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren …

Mit umweltfreundlichen, bürgerlichen Grüßen

JO.

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