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Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach wegen Knallkörper und Bengalische Feuer

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Image via Wikipedia

Frankfurt – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 21. Minute des Bundesliga-Meisterschaftsspiels zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach am 25. November 2011 in Köln wurde im Mönchengladbacher Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Zudem wurden in der 30. Minute im Gästeblock drei Bengalische Feuer abgebrannt und erneut ein Knallkörper gezündet, eine Minute später wurde Rauchpulver entzündet.

Darüber hinaus wurden in der 48. Minute zwei weitere Bengalische Feuer im Mönchengladbacher Block abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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