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Piratenpartei gegen haltlose Verbote und Beschränkungen von E-Zigaretten

Die Piratenpartei zeigt sich befremdet über das Verbot von E-Zigaretten an verschiedenen Orten Deutschlands in den vergangenen Wochen. Weder das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium noch die Regierung von Oberbayern oder das Deutsche Krebsforschungszentrum legten stichhaltige Nachweise für ein gesteigertes Gesundheitsrisiko im Vergleich zum normalen Tabakkonsum vor. Nach Ansicht der Piratenpartei dürfen Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen nur zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden.

»Wissenschaftlich betrachtet stellen E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten eine geringere oder maximal vergleichbare gesundheitliche Gefahr dar. Deshalb fordern wir alle Behörden und Institutionen auf, keine weiteren Verbote und Einschränkungen zu E-Zigaretten zu erlassen beziehungsweise diese Maßnahmen sofort zurückzunehmen«, erklärt Volker Kunze, Kreisvorsitzender der Piratenpartei in Freising. »Es ist mir unerklärlich, warum hier die weniger schädliche Möglichkeit des Nikotinkonsums behindert werden soll, während man die wesentlich schädlichere Zigarette an jedem Kiosk bekommt.«

Die Piratenpartei erwartet stattdessen, dass die zuständigen Behörden Sicherheits- und Qualitätsstandards für die Produktion und den Vertrieb von E-Zigaretten und kennzeichnungspflichtigen Liquids sowie Vorlagen zu einer einheitlichen Handhabe in der Europäischen Union erarbeiten.

»Maßstab einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik müssen nachvollziehbare Regelungen sein. Diese sollen aus einer rationalen Bewertung der psychoaktiven Stoffe und der berauschenden Wirkung abgeleitet werden und eigenverantwortliche Entscheidungen der Bürger ermöglichen«, sagt Andreas Rohde, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft Drogen in der Piratenpartei.

Hintergrund:
E-Zigaretten oder rauchlose Zigaretten sind ein Produkt, bei dem eine zur Verdampfung gebrachte Flüssigkeit (Liquid) inhaliert wird. Das Liquid besteht aus Wasser, einer Trägerflüssigkeit sowie bei Bedarf Nikotin und künstlichen Lebensmittelaromen.

Das zu verdampfende Liquid besteht hauptsächlich aus Propylenglycol, dem Lebensmittelzusatzstoff E 1520. Dieser ist zum Beispiel auch in Kaugummi, Haut- und Zahncremes, Zigaretten und vielen Arzneimitteln enthalten. Die Hersteller fügen außerdem lebensmittelzugelassene Aromastoffe hinzu, welche zum Beispiel in Joghurts, Käse, Schokolade, Getränken und anderen Lebensmitteln verwendet werden. Der einzige nicht für Lebensmittel zugelassene Stoff in einigen Liquids ist das gesundheitsschädliche Nikotin.

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