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Info zu Hartz-4: ALG II Regelsätze und Zusatzleistungen

Das Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II), umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, ist die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Kerngedanke bei ALG II besteht darin, eine Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Nach dem Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe, der mit dem Motto „Fördern und Fordern in Einklang steht, soll der Arbeitssuchende seinen Lebensunterhalt bald wieder selbst bestreiten können. Dabei kann der Empfänger deutlich mehr dazu verdienen, als beispielsweise der Empfänger von Sozialhilfeleistungen.

Was bedeutet das für Familien?

Für Familien bedeutet dieses einen möglichen monatlichen Zuverdienst von 1.051 Euro brutto. Jeder übersteigende Betrag wird danach auf das ALG II angerechnet. Der Regelsatz des ALG II beträgt 374 Euro ab dem 1. Januar 2012 (2011 waren es 364 Euro.).
Hinzu kommen zusätzliche Hilfsleistungen wie Sozialgeld für Kinder (215-291 Euro) und die Kosten der Unterkunft. Bei Unterkunftskosten wird die Kaltmiete nebst Nebenkosten (inkl. Heizung) übernommen.

Anrechnung von Vermögen

bestehendes Vermögen, welches den Grundfreibetrag übersteigt, wird auf das ALG II angerechnet. Dabei gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr (max. 9.750 Euro/Person). Ein Auto steht dem ALG II Bezug nicht entgegen, sofern dieses einen Zeitwert von 7.500 Euro nicht übersteigt, ebenso ist eine selbstgenutzte Immobilie (in angemessener Größe) kein anzurechnen bares Vermögen.
Erhöhter Regelbedarf und Härtefälle


Zusätzlich zum eigentlichen Regelsatz kann der Empfänger weitere Kosten geltend machen, wenn diese als Härtefälle anzusehen sind. Darunter fällt ein laufender Bedarf, der nicht im Regelkatalog (z.B. Arzneimittel, Förderkurse) enthalten ist. Schwangere beispielhaft können einen Mehrbedarf von bis zu 17% auf den Regelbedarf geltend machen, Alleinerziehende bis zu maximal 60%. Behinderte bis zu 35%.

Dieser Beitrag wurde von www.arbeitslosengeld-2.de zur Verfügung gestellt.

 

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