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Voerde: Verhandlung des Verwaltungsgerichtes zum Bürgerbegehren Sportplatzverlagerung

Voerde – Die drei Kläger, die gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens in Sachen Sportplatzverlagerung in den Babcockwald geklagt haben, haben ihre Klage zurückgezogen.

Bereits beim Verlesen des Sachberichtes, wurde deutlich, dass die Kammer das Verfahren sehr formal juristisch abhandelt und klar gemacht, dass wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sowie die Fristverletzung waren für die Beurteilung der Kammer ausschlaggebend. Auch nach einer folgenden intensiven Diskussion, konnte die Argumentation nicht entkräftet werden. Um weitere Kosten zu vermeiden, haben die drei Kläger die Klage zurückgezogen.

Der Richter hat argumentiert, dass in der Fragestellung nicht deutlich geworden ist, worüber man entscheidet. Der Hinweis in der Überschrift , dass das Bürgerbegehren ‚in Verbindung mit einer Sanierung der Sportanlagen am Tannenbusch und Heidestraße’ erfolgen soll, reiche nicht aus. Dem Bürger muss deutlich gemacht werden, dass es etwas kostet. Den Einwand der Kläger, dass durch den Kostendeckungsvorschlag dieses ja bestätigt wird und bereits seit dem Jahre 2005 der Sanierungsbedarf öffentlich diskutiert wurde , hat die Kammer nicht gelten lassen. Auch hat die Kammer entschieden, dass bereits mit Einbringung der Machbarkeitsstudie im Jahre 2008 und dem Mehrheitsbeschluss darüber, bereits ein Grundsatzbeschluss zur Verlagerung vorgelegen hat. Den Beschluss vom September 2010 sieht die Kammer lediglich als Verdichtung der Entscheidung an, der keine neue Frist ausgelöst hat. Somit hat aus rechtlicher Sicht das Bürgerbegehren die 3-monatige Frist überschritten. Der Hinweis, dass die DS 140 von September 2010 die Überschrift ‚Grundsatzentscheidung’ trägt, war für die Kammer nicht relevant.

Beim Kostendeckungsvorschlag, der den Verkauf von städtischen Grundstücken als Bauland vorschlägt, hat die Kammer erhebliche Zweifel angemeldet, da die zeitliche Perspektive nicht deutlich ist. Die zukünftige Rechtslage (Landesregierung sieht hier eine Änderung vor) kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rolle spielen.

Für Christian Garden, Joachim Kinder und Holger Mrosek war es von Anfang an wichtig, dass der Klageweg bis zum Ende gegangen wird. Sie meinen ihr Versprechen gehalten zu haben. Stellvertretend für 3.000 BürgerInnen in der Stadt Voerde , die mit ihrer Unterschrift dokumentiert haben, dass sie in dieser Frage mitentscheiden möchten.

Wenn es auch auf den ersten Blick so aussieht, dass die Stadt Voerde gewonnen hat, bleibt doch bedauerlicherweise festzustellen, dass das rechtliche Verfahren den Prozess der direkten Demokratie gestoppt hat. Die drei Kläger sind sich einig, dass eine große Chance für eine lebendige Politik in der Stadt Voerde vertan worden ist.

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