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Duisburg: Duo Infernale – Sauerland und Greulich missbrauchen geltendes Recht!

sauerland2Ob man es nun dem Zufall, mangelnder Kompetenz oder einem Beamten mit Zivilcourage zu verdanken hat, dass die unerträgliche Verschwendung von Steuergeldern für Gefälligkeitsgutachten letztendlich doch noch vom gewählten Parlament, dem Rat der Stadt genehmigt werden muss, die Kosten des „Gutachtens“ und deren Verbuchung, Vertuschung und nachträgliche Legitimierung ist ein neuer Höhepunkt der Verantwortungs- und Geschmacklosigkeiten der Führungsspitze diese Stadt.  Ein Text von unserem Gastautor Reiner Siebert.

Und dabei schrecken Greulich und Sauerland auch nicht nicht davor zurück, geltendes Recht – in diesem Fall die Gemeindeordnung – so zu verbiegen, bis es zur Legitimierung bzw. Verschleierung der eigenen Missetaten genutzt werden kann. Da sind die jeweiligen „grünen“ bzw. „christlichen“ Grundwerte ebensowenig das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind, wie der noch nicht vor langer Zeit verabschiedete „Public Corporate Government Kodex“.

Eine dringliche Entscheidung durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied nach §60 der Gemeindeordnung ist nur dann möglich, wenn

„auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich“ ist und „sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können“.

Ob die Begründung der Dringlichkeit, durch die fristgemäße Feststellung des Jahresabschluss diese Voraussetzung der GO erfüllt, muss nicht nur inhaltlich sondern auch formal angezweifelt werden.

Doch damit nicht genug:

Dringlichkeitsentscheidungen haben in Sauerlands Verwaltung offenbar Methode, denn in der gleichen Ratssitzung lag ein weiterer Dringlichkeitsantrag vor, nämlich zur Namensgebung des neuen Berufskollegs (!). Man mag sich fragen, was an der Namensgebung gefährlich oder nachteilhaft sein kann, um eine Dringlichkeit zu begründen, doch darum geht es hier nicht,

denn diese Dringlichkeitsentscheidung wurde am 22.07.2011 von Oberbürgermeister Sauerland unterzeichnet.

Die Vorlage von Stadtdirektor Greulich für die Dringlichkeitsentscheidung zur Umbuchung der Kosten des Loveparadegutachtens trägt das gleiche Datum: 22.07.2011. Nur dass Greulich den OB bei der Vorlage und der 2. Bürgermeister Osenger den OB bei der Unterschrift der dringlichen Entscheidung vertreten hat. Osenger hatte sogar das Privileg in einer Vertretungskette an fünfter Stelle gem. §60 GO (!) zu stehen (Rat-Hauptausschuss-OB-1. Bürgermeister-2.Bürgermeister), obwohl doch der OB (dritte Stelle) offenbar nicht abwesend war.

Warum hat der OB also nicht selbst unterschrieben, wenn er doch die Namensgebung einer Schule unterschreiben konnte?

Man muss kein Verschwörungtheoretiker sein, um auf die Idee zu kommen, dass die SPD auf diesem Weg in einen Loyalitätskonflikt gelockt werden sollte, damit man so diese Verschleuderung von Steuergeldern, von Veruntreuung nicht zu reden, geräuschlos durch den Rat glatt ziehen konnte. Dafür haben Sauerland und Greulich offenbar den Geist der Gemeindeordnung bewusst missbraucht.

Was muss eigentlich noch geschehen, damit diesem Treiben ein Ende gesetzt wird und neben dem OB auch dessen Freund und Stadtdirektor in den Fokus gerät? Der hatte doch großherzig seine „ordnende Hand“ Anfang August vergangenen Jahres angeboten, nachdem er fast eine Woche vom spanischen Liegestuhl an den Schreibtisch seiner im Fokus der Weltpresse gelähmten Stadt gebraucht hatte.

Und wann bringt die Grüne Partei in Duisburg den Mut auf, laut zu sagen, dass ihr „Vertreter“ in der Verwaltung, nicht nur „ungrün“ ist, sondern der Stadt und ihren Bürgern fortwährend schweren Schaden zufügt.

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