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Warum OB Sauerland nicht zurücktritt

DPA, Spiegel Online und Weitere berichteten mit Bezug auf Heinz Wirtz, Vorsitzender und Justiziar des nordhrein-westfälischen Steuerzahlerbundes:

Weil das Landesbeamtengesetz NRW einen Rücktritt aus politischen Gründen nicht vorsieht, müsste Sauerland einen Antrag auf Entlassung stellen. Damit verlöre er sämtliche Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung. Auch die, die er sich vor seiner Wahl 2004 in vielen Jahren als Oberstundienrat in Krefeld erworben hat. Wenn er ex-Beamter ist würden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Als B-10-Beamter bezieht Sauerland ein Grundgehalt von 10.582,30€ plus Zulagen monatlich. Laut einer Ratsvorlage hatte er 2009 zusätzliche Nebeneinkünfte von 16.100€. Außerdem nimmt er gut 50 zum Teil hoch dotierte Mandate in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten sowie Verbänden und Vereinen wahr.

2010 gab es Bestrebungen zu einem Abwahlverfahren nach der damals geltenden Regelung der Gemeindeordnung NRW. Die aus politischem Oppurtunismus von Sauerlands „Freunden“ und politischen Partnern quer durch alle Fraktionen im Rat der Stadt Duisburg verhindert wurde.

Damit haben diese politischen Entscheider ihm gleichzeitig den Weg zu einem menschlichen Rückzug verbaut. Den er irgendwann zu würdigen gewusst hätte. Der auch bedeutet hätte, dass alle seine Ansprüche bis zu seiner Wahl erhalten geblieben wären, incl. der bis zur Abwahl als OB.

So bleibt ihm nur ein Weg: Augen zu und durch. Koste es, was es wolle. Auch ihn persönlich. Sowie sein privates Umfeld.

Aus dieser Perspektive ist er tatsächlich auch ein Opfer: Seiner politischen „Freunde“. Die nur ihre eigenen politischen Interessen verfolgen, koste es -auch Herrn Sauerand- was es wolle. Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr.

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