Erwerbslosen Forum Deutschland: Jobcenter drohen Eltern grundlos mit Streichungen
Das Erwerbslosen Forum Deutschland und die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsloser (KOS) sind in ihrer Auffassung von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigt worden, dass die Androhung der kompletten Leistungseinstellung im Zusammenhang mit Anträgen auf das Bildungspaket „nach Einschätzung der BA sogar rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen“, so die BA in ihrer heutigen Pressemitteilung (BA-Presseinfo Nr. 45).
Auch für das Bundesministerium für Arbeit- und Soziales (BMAS) „reicht es in Fällen der rückwirkenden Erbringung (ab Jahresbeginn) aus, wenn Aufwendungen glaubhaft gemacht werden. Der Nachweis der genauen Höhe ist bei der rückwirkenden Beantragung aus BMAS-Sicht nicht zwingend erforderlich (d.h., es müssen auch die Belege nicht lückenlos vorliegen). Sonst machte eine pauschalierte Erstattung, so wie sie für die rückwirkende Erbringung z.B. beim Mittagessen vorgesehen ist, keinen Sinn“ heißt es in einem Schreiben, dass dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt.
Damit steht fest, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket rückwirkend gewährt werden müssen, ohne dass dafür Belege vorgelegt werden müssen. Es geht dabei immerhin um 108 Euro jeweils 26 Euro monatlich für das Schulmittagessen und 10 Euro für Teilhabe. Eltern sollten sich jetzt nicht mehr von den Behörden abspeisen lassen, sondern diesen Betrag für ihre Kinder einfordern. Betroffene Eltern, denen der Antrag für rückwirkende Leistungen abgelehnt wurde bzw. denen eine Leistungseinstellung angedroht wurde, wenn nicht bis zu einer bestimmten Frist Belege vorgelegt werden, sollten nun Widerspruch einlegen und
1. auf die Sichtweise Bundesagentur für Arbeit hinweisen, wonach Androhungen von Leistungseinstellungen rechtwidrig sind ( http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/77445-ba-presseinfo-nr-45-hartz-iv-keine-sanktionen-zusammenhang-bildungspa.html#post899209
2. auf das dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegende Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales hinweisen, wonach bei einer pauschalierten Erstattung der Nachweis aus BMAS-Sicht nicht zwingend erforderlich ist (http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/77445-ba-presseinfo-nr-45-hartz-iv-keine-sanktionen-zusammenhang-bildungspa.html#post899222 )
Das Erwerbslosen Forum Deutschland und die KOS hatten in einer gemeinsamen Presseerklärung moniert, dass vielen Eltern, die für ihre Kinder rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt hatten, nun sich mit Androhungen der kompletten Leistungseinstellung von Jobcentern konfrontiert sahen, falls sie nicht bestimmte Nachweise erbringen, von denen sie in den genannten Zeitraum überhaupt nichts wissen konnten, weil sie ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses waren (http://www.elo-forum.net/topstory/2011080431972.html ).
Musterwiderspruch Bildungspaket (von der KOS entwickelt): http://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/77442-musterwiderspruch-ablehnung-bildungspaket-androhung-leistungsentzugs-new-post.html