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Verkaufsverbot für spanische Gurken aufgehoben

Russische Gurken 01

Image by maiak.info via Flickr

Duisburg – Der von den Hamburger Behörden geäußerte Verdacht, dass Gurken aus zwei spanischen Betrieben EHEC-kontaminiert und ursächlich für das EHEC-Ausbruchsgeschehen in Norddeutschland sind, hat sich so nicht bestätigt.

Unter Bezug auf einen Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1.Juni 2011 hebt das Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz die Auflage gemäß § 39 Abs. 2 Nr.1a LFGB zur Untersuchung auf. Damit ist der Vertrieb von spanischer Ware nicht unbedingt mehr an die vorherige Untersuchung gebunden.
Aufgrund der weiterhin offenen Ursache für das EHEC-Ausbruchsgeschehen wird die Empfehlung an Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Gaststätten und Imbisse, grundsätzlich auf ein Angebot an Rohkost zu verzichten, aufrechterhalten, solange der Vorlieferant nicht bestätigen kann, dass die Ware keine EHEC-Belastung aufweist.
Weitere umfangreiche Probenahmen zur Untersuchung auf EHEC auch bei anderen Produkten werden ab Montag, 6. Juni 2011, auf dem Großmarkt erfolgen.

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