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Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz

Brigitte Vallenthin, Hartz-4-Plattform

Fehlerhafte Erfüllung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010

„In der letzten Aprilwoche wurde eine von uns unterstützte Eilklage gegen den fehlerhaft ermittelten und zu geringen Regelsatz von 364 € beim Sozialgericht eingereicht,“ teilt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin mit. „Unsere Bürgerinitiative dankt Dr. Ulrich Sartorius, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und langjähriger Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie, für seine Unterstützung bei diesem Verfahren. Damit wollen wir im Interesse aller Betroffenen den schnellst möglichen Rechtsweg beschreiten, damit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Politik an ihre Hausaufgaben aus dem Hartz IV-Urteil vom 9. Februar 2010 erinnert und nach dessen Buchstaben ein tatsächliches Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ sicher stellt.“

Der für einen von der Hartz4-Plattform unterstützten Kläger eingereichte Antrag auf einstweilige Anordnung fußt auf erheblichen Bedenken, die bereits im Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht wurden und verweist auf die Ausschussdrucksache des Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 16.11.2010, 17 (11) 309 sowie verfassungsrechtliche Einwendungen von Münder, Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin.

Der Schriftsatz beruht auf einem von Anwältinnen und Anwälten der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) erstellten Musterschriftsatz, der mit weiteren Musterschriftsätzen zum SGB II demnächst veröffentlicht wird. Deren Inhalte stehen dann den mehr als 1.000 Anwältinnen und Anwälten zur Verfügung, die Mitglieder der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht sind.

Tenor der Klage ist:

„Die Ermittlung und Festlegung des Regelbedarfs entspricht nicht den Anforderungen, die das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben hat.“ Ihnen „genügen die Neuregelungen in mehrfacher Hinsicht nicht.“

Im Einzelnen begründet die Klage unter anderem:

„Wir hoffen mit dieser überzeugenden Eilklage auf eine absehbare Entscheidung und Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,“ so Brigitte Vallenthin.

Fußnote:

Alle kursiv gesetzten Zitate sind der Antragsschrift zur einstweiligen Anordnung entnommen.

Wiesbaden, 03. Mai 2011

Brigitte Vallenthin

Presse

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Weitersagen! Kürzlich erschienen: „Ich bin dann mal Hartz IV“ Brigitte Vallenthin, Vorwort Helga Spindler, 128 Seiten, 9,80 €, ISBN 978-3-89965-433-2

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