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Strafanzeige gegen Duisburger OB Adolf Sauerland

Die Bürgerinitiative Duisburg21, hat heute folgenden Artikel veröffentlicht.

 

Bei der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde Anzeige erstattet gegen den OB wegen Untreue.

Die Stadt Duisburg steht unter der Haushaltsaufsicht durch den Regierungspräsidenten, was bedeutet, dass außer den im genehmigten Haushaltssicherungskonzept festgelegten und genehmigten Geldern keine zusätzlichen Ausgaben erfolgen dürfen, es sei denn, es handelt sich um unerhebliche und unausweichliche Ausgaben. Das sieht die Gemeindeordnung für NRW klar und eindeutig vor.

In der Folge der Loveparade hat der sich selbst zum Aufklärer ernannte Oberbürgermeister jedoch keinesfalls aufgeklärt, sondern verschwiegen und vertuscht. Zunächst einmal wurden direkt nach der Katastrophe der Staatsanwaltschaft nicht alle Unterlagen ausgehändigt. In diesem Zusammenhang ist es ohnehin befremdlich, dass man von vornherein auf eine Durchsuchung verzichtet hatte, die auch dann aufgrund fragwürdiger Umstände nicht stattfand, als festgestellt wurde, dass Unterlagen fehlten. Diese wurden nach 4 Wochen, nachdem abermals auf eine Durchsuchung verzichtet worden war, „nachgereicht“. Diese Vorgehensweise an sich stimmt sehr nachdenklich.

Die Verwaltungsspitze tauchte nach der Katastrophe ab, ohne ihrer selbstverständlichen Pflicht nachzukommen, den Opferfamilien, den Betroffenen insgesamt und den Duisburger Bürgern jene Erklärungen zu geben, auf die dringend gewartet wurde. Stattdessen beauftragte man eine mit der Stadt verbandelte Nobelkanzlei, auf der Grundlage von Dokumenten, die normalerweise bei der Staatsanwaltschaft gewesen sein müssten, ein Entschuldungsgutachten zu erstellen. Städtischen Mitarbeitern, die als Zeugen auszusagen hatten, wurde ein teurer Rechtsbeistand zur Seite gestellt, wobei sehr fraglich ist, ob solche Kosten für normale Zeugenaussagen zu rechtfertigen sind, denn es handelte sich ja zunächst nicht um Beschuldigte, sondern um Zeugen.

Insgesamt wurden damit Kosten in Höhe von EUR 461.000,– verursacht, d.h., dass man bei aller Großzügigkeit nicht mehr von unerheblichen Ausgaben sprechen kann, sondern nur von extrem hohen Kosten. Unausweichlich waren sie ebenfalls nicht, denn der OB fühlt sich frei von aller Schuld. Wer keinerlei Schuld trägt, benötigt kein Gutachten, das in die Hundertausende kostet, um seine Unschuld zu bestätigen. Der OB hat sich über alles Recht hinweggesetzt und Aufträge über diese Summen erteilt, die durch keinen Ratsbeschluss legitimiert und nicht von der Bezirksregierung genehmigt waren. Es handelt sich hier um einen ganz klaren Verstoß gegen geltendes Recht.

Dem entgegen steht unterlassene Hilfe gegenüber den Opferfamilien unter Hinweis auf den Nothaushalt der Stadt. Die Stadtverwaltung Duisburg erklärte sich mit dieser Begründung als nicht zuständig und nicht in der Lage, Menschen in extremen Lebenssituationen die Unterstützung zu  gewähren, auf die sie einen Anspruch hatten. Die Hilfe für Familien aus dem In- und Ausland, deren Kinder ihr Leben in Duisburg verloren, war im Sinne der Gemeindeordnung unausweichlich und – verglichen mit den Anwaltskosten – unerheblich und musste gewährt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung hier unverzüglich die Genehmigung erteilt hätte.

Der Haushalt der Stadt Duisburg wird mit den Kosten für Anwälte zusätzlich um fast eine halbe Mio. EUR zusätzlich belastet, d.h. die Bürger der Stadt finanzieren zusätzlich zu den Kosten, die entgegen aller Versprechungen für die Loveparade anfielen, einen hohen Betrag zur Reinwaschung Ihres Oberbürgermeisters und seiner von ihm geführten Verwaltung. In einer Monarchie muss solches Handeln hingenommen werden, in einer Demokratie muss zwangsläufig die Staatsanwaltschaft tätig werden.

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