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ver.di wirft DRK-Blutspendedienst „Gemeinsame Sache mit obskuren Organisationen“ vor

Image via Wikipedia

Die Warnstreiks beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Nordrhein-Westfalen nehmen kein Ende. Am heutigen Mittwoch (22.12.) ist es wiederum zu Arbeitsniederlegungen in zwei der drei Zentren (Hagen und Ratingen-Breitscheid) gekommen. Unterdessen hat die Gewerkschaft ver.di dem DRK-Blutspendedienst vorgeworfen, „gemeinsame Sache mit obskuren Organisationen“ zu machen, um ver.di als Gewerkschaft der Beschäftigten aus dem Wohlfahrtsunternehmens zu drängen. Das DRK sei auf dem besten Weg, seinen guten Ruf zu verspielen und in einem Atemzug mit Läden wie Schlecker oder KIK genannt zu werden.

Nach Ansicht der ver.di-Fachbereichsleiterin für Gesundheit und Wohlfahrt in NRW, Sylvia Bühler, ist die Organisation „medsonet“, mit der die Geschäftsführung einen Tarifvertrag für den DRK-Blutspendedienst abgeschlossen hat, nicht tariffähig, da sie „maximal sechs Beschäftigte im ganzen Unternehmen organisiert hat und in der Branche nicht viel besser da steht“. Ursprünglich hatte sich die Geschäftsführung des DRK-Blutspendedienstes den Deutschen Handels- und Industrieangestelltenverband (DHV) ins Haus geholt, um einen der Geschäftsführung genehmen Vertrag für die Beschäftigten abzuschließen. Nachdem das Arbeitsgericht Hamburg dem DHV die Tarifzuständigkeit im Sozial- und Gesundheitswesen absprach, gründete der DHV seine Tochtergesellschaft „medsonet“, die die abgeschlossenen Verträge ohne Verhandlungen übernahm.
Der DHV zählt sich zu den so genannten „Christlichen Gewerkschaften“, die erst in der letzten Woche eine schwere Schlappe hinnehmen mussten. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 14.12. 2010, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) mangels Mitglieder keinen Verhandlungsauftrag hat und somit nicht tariffähig ist. Einer der drei Mitglieder der obskuren Tarifgemeinschaft CGZP ist der DHV. „Christliche Gewerkschaften“ sind seit langem dafür bekannt, Gefälligkeitstarifverträge mit Arbeitgebern abzuschließen.
Am 22. Februar 2011 wird sich das Arbeitsgericht Hamburg auf Antrag von ver.di auch mit der DHV-Tochtergesellschaft „medsonet“ befassen. „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Richterinnen und Richter zu einem anderen Urteil als das Bundesarbeitsgericht kommen wird“, erklärte Sylvia Bühler. Damit wäre auch der Vertrag hinfällig, den der DRK-Blutspendedienst West mit „medsonet“ abgeschlossen hat. Der Kammertermin wurde schon zweimal auf Antrag der „medsonet“-Anwälte verlegt, weil die Organisation offenbar ihre Mitgliederzahlen nicht bekannt geben wollte.
Das DRK-Unternehmen wird sich daran gewöhnen müssen, mit einer Gewerkschaft auf Augenhöhe zu verhandeln, sagte Bühler. Die Gewerkschaftsmitglieder fordern beim DRK-Blutspendedienst West den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), der auch an kommunalen
Krankenhäusern gilt. Darüber hinaus will ver.di Sonderregelungen wie eine spezielle Eingruppierungsregelung
und gesicherte höhere Einstiegsgehälter für die Beschäftigten vereinbaren. Nach dem Vertrag mit „medsonet“ kann die Arbeitgeberseite über die Zahlung von 300 Euro mehr oder weniger im Monat an die Beschäftigten allein entscheiden.

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