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Damit Geld zum Leben bleibt: Erste Erfahrungen der Diakonie RWL mit dem Pfändungsschutzkonto

DIAKONIE RWL

Das neu eingeführte Pfändungsschutzkonto ist für Schuldner attraktiv und verringert denVerwaltungsaufwand der Banken. Für Schuldnerberatungsstellen hat das P-Konto aber mehr Anfragen und einen erhöhten Beratungsbedarf mit sich gebracht. Zu diesemErgebnis kommt eine Umfrage der Diakonie RWL und des Fachverbandes Schuldnerberatung unter Mitgliedseinrichtungen.

„Das P-Konto ist für Menschen, die wenig Geld auf dem Konto haben und denen eine Pfändung droht, eine echte Hilfe“, erklärt Hartmut Bröcker, Referent im Geschäftsbereich Soziales und Integration der Diakonie RWL. Seit dem 1. Juli besteht für Schuldner die Möglichkeit, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. Damit wird verhindert, dass die Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Miete, Energiekosten, Versicherungen durch eine Pfändung behindert werden. Nur mit Hilfe von Gerichten konnte bisher ein unpfändbarer Freibetrag festgelegt werden, was für Schuldner und Banken mit großem Aufwand verbunden war.

Inhaber eines P-Kontos dagegen erhalten automatisch Schutz auf einen Freibetrag von mindesten 985,15 Euro,der nicht gepfändet werden darf. „Was für Schuldner und Banken vorteilhaft ist, bedeutet für die Beratungsstellen der Diakonie in Rheinland, Westfalen und Lippe eine immense Mehrarbeit“, so Hartmut Bröcker weiter. Er stützt sich dabei auf das Ergebnis einer Umfrage unter den 88 Mitgliedseinrichtungen des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung. Danach erlebten die Beratungsstellen in den letzten Monaten einen regelrechten Ansturm von Betroffenen mit mehr als 2240 Anfragen zum P-Konto.

Gut die Hälfte davon – 1270 –erhielt eine Bescheinigung darüber, dass der unpfändbare Freibetrag höher als 985,15 Euro liegen muss, weil noch Unterhaltspflichten und andere Besonderheiten zu beachten sind. In vielen Kommunen sind die Schuldnerberatungsstellen der wichtigste Anlaufpunkt, wenn es um das P-Konto geht. Die Einrichtungen der Diakonie RWL berichten auch von Problemen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis. Die Geldinstitute sind oft unzureichend informiert und verlangen zum Teil sehr hohe Gebühren von mehr als 20 Euro pro Monat für das Führen eines P-Kontos. Schwierig gestaltet sich für die Beratungsstellen auch der gestiegene Beratungsaufwand: „Weil die Beratung kostenlos ist, müssen die Einrichtungen nun sehen, wie sie ihr Angebot an dieser Stelle finanzieren. Hier hat die Politik ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht, ohne zu klären, wer am Ende für die Kosten aufkommt“, kritisiert Bröcker.

Hintergrund: Der automatisch bestehende Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation des Kontoinhabers (Pfändungsschuldners) erhöhen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt oder für Dritte (z. B. Lebensgefährtin, Stiefkind) Sozialleistungen entgegennimmt. Dann gelten derzeit die folgenden erhöhten Freibeträge: 1.355,91 EUR bei einer Unterhaltspflicht 1.562,47 EUR bei zwei Unterhaltspflichten 1.769,03 EUR bei drei Unterhaltspflichten 1.975,59 EUR bei vier Unterhaltspflichten 2.182,15 EUR bei fünf/mehr Unterhaltspflichten. Zusätzlich pfändungsfrei sind bestimmte Sozialleistungen, die den Mehraufwand infolge eines Körperschadens ausgleichen (z. B. die Grundrente und die Schwerstbeschädigtenzulage nach dem Bundesversorgungsgesetz, das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen als Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung oder das Blindengeld).

Auch einmalige Sozialleistungen (z. B. Kosten für Klassenfahrt, Erstausstattung nach Geburt) sind von der Pfändung freigestellt – allerdings nur im Bezugsmonat. Pfändungsfrei sind weiterhin das monatliche Kindergeld sowie Kinderzuschläge, welche auf das gepfändete P-Konto fließen. Im Evangelischen Fachverband Schuldnerberatung sind 88 Einrichtungen zwischen Minden und Saarbrücken zusammengefasst. Damit ist in NRW und Rheinland-Pfalzknapp jede Dritte Schuldnerberatungsstelle ein Angebot der Diakonie.
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