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Gutachten im Auftrag des Bundesbauministeriums stellt fest: Rund 200 Mietnomadenfälle in den letzten 5 Jahren

(dmb) Prof. Dr. Markus Artz und Prof. Dr. Florian Jacoby von der Forschungsstelle Immobilien an der Universität Bielefeld haben heute im Bundesbauministerium das Ergebnis ihrer „Mietnomadenuntersuchung“ vorgestellt. Danach hat es in den letzten 5 Jahren nachweislich rund 200 Mietnomadenfälle in Deutschland gegeben. Insgesamt sind ca. 400 Fälle dokumentiert, dabei stammt der älteste Mietnomadenfall aus dem Jahr 1966.
„Diese Zahlen belegen, es existiert kein nennenswertes Mietnomadenproblem in Deutschland. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mietrechtsänderungen zur Bekämpfung des Mietnomadentums sind demnach überflüssig und müssen zurückgenommen werden“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die erste wissenschaftliche Untersuchung zu Mietnomaden.
Weil Vermieter- und Maklerverbände von 15.000 bis 30.000 Mietnomadenfällen pro Jahr berichteten, hatten CDU, CSU und FDP schon im Koalitionsvertrag vereinbart, das Mietnomadenproblem wirksam zu bekämpfen. Mangels belastbaren Materials aus den Vermieter- und Maklerverbänden selbst und angesichts erheblicher Zweifel an den behaupteten Fallzahlen bei Fachleuten, Richtern, Deutschem Mietgerichtstag und Deutschem Mieterbund beauftragte das Bundesbauministerium die Forschungsstelle Immobilien an der Universität Bielefeld mit einer wissenschaftlichen Untersuchung und Klärung der Frage, wie viele Mietnomaden es tatsächlich in Deutschland gibt.
Bevor die Wissenschaftler ihre Ergebnisse veröffentlichten, legte das Bundesjustizministerium aber schon Anfang Oktober diesen Jahres Vorschläge zur Änderung des Mietrechts vor. Zur Vermeidung von Mietnomadenfällen soll zum Beispiel ein neuer Kündigungstatbestand geschaffen werden.
Rips: „Die Ergebnisse der vom Bundesbauministerium beauftragten Untersuchung sind peinlich für die Koalition und die Bundesregierung. Sie sind der Mär von zigtausend Mietnomaden in Deutschland aufgesessen und haben Mietrechtsänderungen vereinbart, geplant und formuliert, ohne irgendwelche belastbaren Informationen zum Ausmaß dieses ‚Problems‘ zu haben. Klar ist, wir brauchen keine neuen Gesetze. Vermieter brauchen Hilfe im Einzelfall, zum Beispiel schnellere Verfahren.“

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