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Düsseldorf: Versuchtes Tötungsdelikt in Oberbilk – 30-jährige Frau schwer verletzt

Düsseldorf – Polizei und Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermitteln seit heute Vormittag gegen einen 38-jährigen Familienvater aus Oberbilk. Der Beschuldigte steht unter Verdacht, seine 30-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Oberbilk durch mehrere Messerstiche schwer verletzt zu haben. Die Frau wurde nach notärztlicher Erstversorgung in eine nahe gelegene Klinik eingeliefert, wo sie zurzeit noch operiert wird. Ihr Zustand wird als kritisch bezeichnet. Der tatverdächtige Ehemann ließ sich noch am Tatort widerstandslos festnehmen. Er ist geständig.
Gegen 10.40 Uhr wurde die Polizei von dem 38-Jährigen zu seiner Wohnschrift an der Erik-Nölting-Straße im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk gerufen. In dem Notruf schilderte der Mann der Einsatzleitstelle, dass er nach einem vorangegangenen Ehestreit seine 30-jährige Ehefrau umgebracht hätte. Als die Beamten der Polizeiinspektion Mitte am Tatort in der zweiten Etage eintrafen, wurden sie von dem 38-jährigen Mitteiler in der Diele der Wohnung erwartet. Seine 30-jährige Ehefrau fanden die Polizisten im Schlafzimmer. Sie war durch mehrere Messerstiche schwer verletzt und musste zunächst von den Einsatzkräften und anschließend von einem eintreffenden Notarzt erstversorgt werden.
Da das Ehepaar zur Tatzeit alleine in der Wohnung war, gilt der 38-Jährige als dringend tatverdächtig, seiner Frau die Stichverletzungen zugefügt zu haben. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen. Er wird derzeit im Polizeipräsidium zur Sache vernommen und ist geständig. Nach seinen Angaben liegen die Motive für seine Handlungsweise ausschließlich im persönlichen Bereich. Im Rahmen der Tatortaufnahme konnte die Tatwaffe (Messer) vorgefunden und sichergestellt werden. Nach Auskunft des zuständigen Kapitalstaatsanwaltes, Christoph Kumpa, ist beabsichtigt, den Festgenommenen am morgigen Tag wegen versuchten Totschlags dem Amtsrichter vorzuführen. Die drei Kinder des Paares im Alter von fünf, neun und elf Jahren, befinden sich in der Obhut des Jugendamtes.

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