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52 Jahre alter Mann aus Beelen tot in seiner Wohnung aufgefunden–Mordkommission ermittelt

Beelen – Sonntagnachmittag (21.11.2010) wurde die Polizei Warendorf telefonisch informiert, dass ein 52 Jahre alter Mann aus Beelen seit einigen Tagen vermisst wird. Durch die Feuerwehr wurde die Wohnung, in der der 52-jährigen vermutet wurde, geöffnet. Der Mann konnte nur noch tot in der Wohnung aufgefunden werden. Der Mann war schwer verletzt worden und lag offenbar schon mehrere Tage tot in der Wohnung. Die Kriminalpolizei Münster richtete daraufhin eine 10- köpfige Mordkommission unter Leitung von KHK Ulrich Bux ein. Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wurden zwei Männer aus Beelen vorläufig festgenommen, die bereits in der Nacht von Samstag (13.11.2010) auf Sonntag ( 14.11.2010) zusammen mit dem späteren Opfer in der Wohnung eines 45 Jahre alten Mannes Alkohol getrunken haben. Im Verlauf des Abend gerieten die vier Männer, die alle aus den ehemaligen GUS-Staaten stammen, in einen handfesten Streit. Die beiden 38 und 35 Jahre alten Männer schlugen auf den 52-jährigen und den 45 Jahre alten Wohnungsinhaber ein. Die beiden Täter ließen irgendwann von ihren Opfern ab, die beiden Verletzten blieben in der Wohnung zurück. In den späten Abendstunden des Montag (15.11.2010) verlies der 45-jährige Wohnungsnehmer sein Heim um neuen Alkohol zu kaufen. Er kehrte nicht in seine Wohnung zurück sondern suchte andere Bekannte auf. Der 52 jährige Mann blieb allein zurück und verstarb dort. Nach der heutigen Obduktion erklärt die Staatsanwaltschaft Münster, OStA Wolfgang Schweer: „Die Obduktion des Mannes ergab, dass die zugefügten Verletzungen und sein Tod nicht zwangsläufig im Zusammenhang stehen, sodass weitere rechtsmedizinische Untersuchungen erforderlich sind. Eine Vorerkrankung des Opfers, die den Tod herbeigeführt hat, ist nicht auszuschließen.“ Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen derzeit als gefährliche Körperverletzung. Die Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung der beiden Männer war nicht mehr gegeben. Sie wurden nach den Vernehmungen aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Die Ermittlungen dauern an.

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