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Atomtransporte nach Russland verstoßen gegen das Atomgesetz

anti-gorleben-duisburg-4778Köln (ots) – Die vom Land Sachsen geplante Ausfuhr von 951 Brennelementen in die russische Wiederaufarbeitungsanlage Majak verstößt gegen das Atomgesetz. Das ergeben Recherchen des ARD-Magazins MONITOR (heute abend, 21.45 Uhr im Ersten). Demnach verbietet das deutsche Atomgesetz die Ausfuhr der Brennelemente, weil Russland nicht nachweisen kann, dass es über ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll verfügt.

Im deutschen Atomgesetz heißt es, radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile müssten "schadlos verwertet werden oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden (direkte Endlagerung)". "Schadlos bedeutet", so der Atomrechtsexperte Alexander Roßnagel gegenüber MONITOR, "dass weder die Bevölkerung in der Umgebung noch die Umwelt zu Schaden kommen kann". Genau das könne bei der umstrittenen Wiederaufarbeitungsanlage Majak niemand gewährleisten.

Da es in Russland darüber hinaus kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll gibt, ist es zur Zeit unmöglich, die geordnete Entsorgung nach §9a Atomgesetz sicher zu stellen. "Das Material muss am Ende zurück nach Deutschland", erklärt der ehemalige Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium Wolfgang Renneberg gegenüber MONITOR. "Ansonsten würde man sich auf eine billige Tour des Materials entledigen, die dem Atomgesetz widerspricht".

In den 50er Jahren wurden die Brennelemente aus der Sowjetunion an die DDR geliefert und im Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf eingesetzt. 2005 wurden die bestrahlten Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus gebracht. Jetzt erwägen Bundesregierung und die verantwortliche sächsische Landeregierung, die Brennelemente nach Russland auszuführen. Ziel ist die Wiederaufarbeitungsanlage Majak.

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