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Behinderten-Fahrdienst in Duisburg: wenn schon sparen, dann intelligent!

Wie zivilisiert eine Gesellschaft ist, lässt sich am einfachsten daran erkennen, wie sie mit ihren Außenseitergruppen umgeht. Die humanitäre Substanz einer Gesellschaft zeigt sich am augenfälligsten im Grad der Fürsorge, den ihre behinderten Mitglieder erfahren. Dass Krüppel als „lebensunwertes Leben“ galten, verdeutlichte schlaglichtartig den barbarischen Charakter des Naziregimes.
1945 hatte das Morden ein Ende. Doch auch die Art und Weise, wie das Wirtschaftswunderland in den ersten Jahrzehnten nach der angeblichen „Stunde Null“ die Schwerbehinderten behandelte, war dazu angetan, uns heute einen kalten Schauer über den Rücken laufen zu lassen. Rollstuhlfahrer, um nur ein Beispiel zu nennen, mussten bis weit in die 1970er Jahre hinein sich wochenlang vorher bei der Bundesbahn, wie sie damals hieß, anmelden, um in den Genuss zu kommen, in einen Gepäckwagen verfrachtet zu werden.
Der zivilisatorische Fortschritt allein in den letzten dreißig Jahren, den die deutsche Gesellschaft geschafft hat, ist am Beispiel der Behindertenpolitik gut ablesbar. Der Staat hat ein dichtes System sog. Nachteilsausgleiche eingeführt, das zwar weder den Nachteil ausgleichen kann, schwerbehindert zu sein, noch so gut wäre, dass es nicht noch besser sein könnte. Aber es kann sich international sehen lassen.

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Wir schreiben das Jahr 2010; der Wohlstand – gemessen in BIP pro Kopf – ist seit 1980 um mehr als 50 % gestiegen, nämlich von weniger als zwanzig Tausend Euro pro Nase auf mehr als dreißig Tausend. Im Durchschnitt, versteht sich; aber immerhin. Doch dies ist nur eine Wahrheit; eine andere lautet, dass im Land privat gewaltiges Vermögen angehäuft wird, während gleichzeitig die öffentliche Armut um sich greift.
Die Staatsverschuldung erreicht, obgleich sie nicht mit den privaten Vermögenswerten konkurrenzfähig ist, ständig neue Rekordmarken. Und innerhalb der staatlichen Gliederung bildet sich das tragende Prinzip des gegenwärtigen Kapitalismus recht ungebrochen ab: die Schwächsten beißen die Hunde. Während man sich im Bundeshaushalt irgendwie noch durchmogeln kann, sind die meisten Landeshaushalte verfassungswidrig.
Die kommunalen Haushalte dagegen … viele Städte und Gemeinden sind im Grunde bankrott. Ja, auch hier gilt das zitierte „tragende Prinzip“: reiche Städte werden auf dem einen oder anderen Weg noch für ihren Reichtum belohnt, während arme Stadt an der Hundeleine der „Haushaltssicherung“ geführt werden. Zwar wird auch dadurch kommunale der Haushalt nicht gesichert, aber dass die öffentliche Armut auch in den armen privaten Haushalten auch wirklich ankommt, das ist gesichert. 

„Duisburg will Behinderten-Fahrdienst einschränken“, war gestern in der WAZ zu lesen. Ursel Beier hat sich dankenswerterweise an die Seite der Schwächsten der Schwachen gestellt und eine Reportage über die Rollstuhlfahrer im Jochen-Klepper-Haus im evangelischen Christophoruswerk geschrieben.
Der Vorschlag der Stadtverwaltung, den Zuschuss pro Person und Jahr von 2000 auf 500 Euro zusammenzustreichen, ist seit einigen Wochen bekannt, und die Proteste hatten sich keineswegs auf die Rollstuhlfahrer im Christophoruswerk beschränkt. Im Lokal-Kompass berichtete Andreas Rüdig bereits am 1. Oktober:

„Die weitaus überwiegende Zahl der Nutzer (70 %) nimmt das Budget bis zur Höhe von 500 € für durchschnittlich 0,6 Fahrten im Monat in Anspruch. Maximal wären 1,8 Fahrten pro Monat bei 10 % Eigenanteil und 25 € pro Fahrt möglich. Die erhebliche Steigerung der Fahrtenanzahl geht auf einen Anstieg der Nutzer um 257 % gegenüber dem Jahr 2004 zurück.“

Die Ursache für diese „erhebliche Steigerung“ ist schlicht und einfach, dass sich erst mit der Zeit diese – in der Tat großartigen – Möglichkeiten des Behinderten-Fahrdienstes bei den (potenziellen) Nutzern herumgesprochen haben. Anders ausgedrückt: die Leute fahren nicht mehr als früher, der Fahrdienst wird aber von wesentlich mehr Personen in Anspruch genommen. Nochmal Andreas Rüdig:

„Die Nutzung des Fahrdienstes insgesamt zeigt über die Jahre hinweg eine nahezu gleichbleibende Inanspruchnahme bezogen auf Fahrten pro Nutzer auf. Der Durchschnittswert liegt bei 22 Fahrten pro Nutzer … Die Anzahl der Fahrten insgesamt stieg jedoch bezogen auf das Jahr 2004 …  um 220 % im Jahr 2009.“

Auf der „Angebotsseite“ ist der Kostenträger, nämlich die Stadt Duisburg, qua Haushaltssicherung genötigt, seine „freiwilligen Leistungen“ (und davon ist hier die Rede!) so weit wie möglich einzuschränken. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach diesem Service exponential an. Kein Wunder, dass die Verwaltung hier auf die Idee kommt, den Rotstift anzusetzen. Doch über diese Angelegenheit entscheidet nicht die Verwaltung, sondern der Rat der Stadt. Die SPD-Fraktion hat bereits gegenüber den Betroffenen zugesagt, gemeinsam mit der linken und der grünen Fraktion einen Alternativantrag zu erarbeiten.
Dabei sollte sie zum einen prüfen, ob die Einsparungen wirklich so gravierend ausfallen müssen wie im Verwaltungsvorschlag. Dass gespart werden muss, sagen auch die Schwerbehinderten; doch sie haben den Eindruck, als würden ausgerechnet bei ihnen Kürzungen in Höhe von 75 Prozent ins Auge gefasst. Und tatsächlich: würde der Verwaltungsentwurf so durch den Rat gehen, hätten wir es mit einer brutalen Sparorgie auf dem Rücken der Schwerbehinderten zu tun, die weder die Roten, noch die Grünen, noch die ganz Roten vertreten könnten.


Zum anderen ist nicht jede Einsparung beim Behinderten-Fahrdienst tabu. Im zurückliegenden Jahrzehnt hat Duisburg durch entsprechende Maßnahmen anderer – auch „reicher“ – Städte und Landkreise eine Spitzenposition beim Behinderten-Fahrdienst erklommen, die realistischerweise ohnehin nicht zu verteidigen sein wird. Das muss auch nicht. Denn zweifellos haben wir es auch in diesem Ausgabensegment mit Mitnahmeeffekten zu tun.
An dieser Stelle ist darauf aufmerksam zu machen, dass bei der gegenwärtig gültigen Regelung keineswegs nur Rollstuhlfahrer berechtigt sind, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen, sondern alle Gehbehinderten. Also sowohl diejenigen, die das Merkzeichen „aG“ („außergewöhnlich gehbehindert“) in ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben, als auch diejenigen, denen „nur“ das Merkzeichen „G“ („gehbehindert“) zugestanden wurde.
Keine Frage: auch viele aus der zweiten Gruppe sind – zumindest an „schlechten Tagen“ – erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt. Aber genauso fraglos kommt es in dieser Gruppe mitunter zu einer kaum gerechtfertigten Inanspruchnahme des Fahrdienstes. Auf jeden Fall ist kaum einsehbar, dass beide Gruppen gleich behandelt werden.

Aus Bemerkungen zu Beginn dieses Beitrages dürfte deutlich geworden sein, dass ich Leistungskürzungen bei Schwerbehinderten prinzipiell sehr skeptisch gegenüberstehe. Sollte jedoch auch nach Ansicht der (punktuellen) rot-rot-grünen Mehrheit im Stadtrat an Einschränkungen im Behinderten-Fahrdienst kein Vorbeikommen sein, wäre für mich allenfalls eine Kürzung der Mittel auf 1500 Euro pro außergewöhnlich gehbehinderter (aG) Person und auf 750 Euro pro gehbehinderter (G) Person vertretbar.
Da eine Prüfung der Einkommensverhältnisse in diesem Zusammenhang aufgrund des bürokratischen Aufwandes kaum in Frage kommen dürfte, wäre zu prüfen, ob allein die Vorlage eines Nachweises über den Bezug von ALG 2 bzw. Sozialgeld ohne allzu großen Aufwand zu einer günstigeren Regelung gegenüber Gehbehinderten aus gesunden wirtschaftlichen Verhältnissen führen könnte.

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