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Schwarzer Tag für den Tierschutz: Lächerliche Geldstrafe für Gänsequäler Schwerk

Hamburg (ots) – Im Sommer letzten Jahres hatte die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN den Gänsezüchter Schwerk aus dem niedersächsischen Wistedt des Lebendrupfes von tausenden Gänsen überführt. Die Tiere wurden grausam mit Maschinen, die ausschließlich für das Rupfen von toten Tieren zugelassen sind, am lebendigen Leibe gerupft. Laut deutschem Tierschutzgesetz ist dies eine Straftat. VIER PFOTEN dokumentierte die Tierquälerei und erstattete Anzeige. Die Tierschützer sowie tausende Bürger, die die fürchterlichen Aufnahmen gesehen hatten, hofften auf ein gerechtes hartes Urteil. Diese Hoffnung und der Glaube an Gerechtigkeit für Tiere wurden nun zerstört.

Nach 15 Monaten Ermittlungen verkündete die Staatsanwaltschaft Stade nun das erschütternde Urteil: Der Gänsefarmer erhält lediglich eine lächerliche Geldstrafe von 1500-3000 Euro. „Das ist eine Farce und zeigt, dass Deutschland in Sachen Tierschutz leider eine Bananenrepublik ist. Die Behörden hätten ebenso eine Strafe von bis zu 3000 Euro pro gerupften Tier festlegen können! Doch für diese Entscheidung fehlte der Staatsanwaltschaft Stade offenbar entweder der Wille oder der Mut“, kommentiert Kampagnenleiter Marcus Müller von VIER PFOTEN.

Zudem verzichtete die Staatsanwaltschaft auf einen öffentlichen Prozess: So werden entscheidende Informationen wie Zeugenaussagen, die jahrelangen Lebendrupf belegen, und die Abnehmer der Blutdaunen in der deutschen Daunenindustrie für die Öffentlichkeit geheim bleiben. Angesichts der Preise für Lebendrupfdauen von 20 EUR pro Kilo – Schwerk produzierte rund 1200 kg Daunen – und den staatlichen Subventionen von 650.000 EUR in den letzten Jahren wirkt die Geldstrafe wie blanker Hohn und zeigt anderen Gänsezüchtern, dass diese lukrative Tierquälerei aus der Portokasse bezahlbar ist. VIER PFOTEN ist schockiert und befürchtet, dass durch diese milde Strafe Nachahmer auf den Plan gerufen werden.

Diese geringe Geldstrafe für einen höchst grausamen Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz lässt auch für das aktuelle Strafverfahren gegen Schwerk Schlimmstes befürchten: VIER PFOTEN erstattete erst kürzlich erneut Anzeige gegen den Tierquäler, weil er illegalerweise angebrütete Enteneier, so genannte Balut-Eier, für den Verzehr an Asialäden vertreibt. „Mit solch lächerlichen Geldstrafen macht sich die Staatsanwaltschaft zum Komplizen von Tierquälern wie Schwerk und demonstriert überdeutlich, dass sich Tierquälerei in Deutschland lohnt.“, sagt Müller abschließend.

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