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Analyse: Wie – und von wem – wurden die Besucher der Loveparade gezählt?

Wurden möglicherweise neuartige Überwachungssysteme eingesetzt, und, vor allem, dort erst in der Praxis getestet?

Auflagen, die die Besucherzahlen aus Sicherheitsgründen beschränken, sind notwendig. Sinnvoll wäre es allerdings, selbige auch zu kontrollieren. Wie wurde sicher gestellt, dass die Beschränkung der Personendichte in bestimmten Bereichen des Veranstaltungsgelände eingehalten wurde?

Wenn man sich den Lageplan (Anlage I) ansieht, der bei der unteren Baubehörde für die Geländenutzungsänderung eingereicht wurde, kommt man auf gewisse Fragen. Zum Beispiel, ob die eingesetzte Technik möglicherweise noch nicht geprüft und etabliert war, sondern erst dort ausprobiert wurde. Neuartige Technik zum automatischen Zählen und Überwachen der Menschenmengen. Kameras waren für diese Genehmigung nicht relevant, trotzdem waren die Überwachungskameras relativ akribisch und teilweise inc. Winkel der Objektive eingezeichnet. Im Gegensatz dazu war vieles, dass für die Genehmigung notwendig war, nachlässig oder garnicht im Plan erwähnt.

Stutzig kann man auch werden, wenn man sich an die O-Töne der Polizei erinnert. Der Veranstalter hätte „periodisch die Auslastungen der Sektoren an die Polizei übermittelt, welche diese Daten dann in eine Ecxel-Tabelle eingetragen habe“. Es gab bis heute keine Stellungsnahme über die genaue Anzahl der Menschen, die sich zwischen 16 und 17 Uhr auf dem Gelände bzw in einzelnen Abschnitten (wie in den jeweiligen Tunneln und der Rampe) befanden.

In den 43 Anlagen finden sich Pläne über Sektoren, die relevant bezüglich einer möglichen Überfüllung sowie eventueller Rettungswege waren. Diese wurden teilweise völlig unsinnig definiert – so sind der Ost- und Westflügel der Umzugsfläche zusammengefasst, obwohl sie deutlich getrennte Bereiche mit wenig gegenseitiger Beeinflussung sind.

Was sich nicht finden lässt, ist eine Angabe der Flächengröße der gewählten Sektoren sowie eine zulässige maximale Personenzahl für diese Bereiche. Eine Überfüllung wurde von der Polizei nur prozentual bis 100% berechnet. Diese 100% sind recht schwammig definiert worden: solange noch Personengruppen in der Masse in Bewegung sind und die BOS noch arbeiten können, ist alles ok.

VStättVO §32 lautet:

———————-
§ 32 Besucherplätze
nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan

(1) Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht geändert werden

Die DIN EN 13200 gibt genauere Anforderungen an Zuschauerplätze vor:

Fassungsvermögen der einzelne Bereiche – das ist das Stichwort, um aufzuzeigen, dass die Fragen nach der tatsächlichen Besucherzahl (auf dem gesamten Gelände) von geringerer Bedeutung sind:

Medien wie z.B. der WDR.de schreiben:

Eine der entscheidenden Fragen wird sein, wie viele Besucher tatsächlich auf der Loveparade waren.

Die Stadtsprecherin wollte zu den Untersuchungen hierzu keine Auskunft geben: „Das ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen.“ (24.08.2010)

http://www.wdr.de/themen/panorama/loveparade_2010/aktuell/100824.jhtml

Pleitgen hatte als VIP-Bereichbesucher kurz nach der Veranstaltung gesagt „Ich habe noch Bereiche gesehen, die recht frei wahren – da war noch Platz“ (Kein O-Ton, sinngemäß)

Ist das wichtig, oder sind dies Nebelkerzen?

DIN 13200-3:

Die Versammlungsstättenverordnung NRW gibt vor:

§43 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst

(4) 1Die Ordnungsdienstleiterin oder der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. 2Sie sind insbesondere für die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung der Verbote des § 35, die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich.

Bei der Loveparade wurden die Besucher zwar vor den Tunneln durch Vereinzelungsanlagen geschickt, aber das bedeutet nicht, dass da auch genau gezählt wurde. In Stellungsnahmen wurde lediglich auf (Web)Kameras, dem Crowd-Manager und die bereits erwähnte prozentuale Berechnung der Auslastung durch die Polizei verwiesen – allerdings erfüllen diese prozentualen Angaben nicht die Anforderung DIN 13200-3 5.8.2 nach genauer Zählung.

Die auf xtranews.de veröffentlichte Anlage 1 ist ein Lageplan, den der Veranstalter zwecks Genehmigung der Geländenutzungsänderung am 21.07.2010 bei der Stadt Duisburg – Amt 62 – eingereicht hat. Dort fehlen immer noch einige Eintragungen, die vorher von 62 mehrfach schriftlich angemahnt wurden. Sehr akkurat und mit großen Symbolen sind 17 Kamerastandorte eingetragen (teils sogar mit Objektivwinkel) – obwohl 62 das nie gefordert hatte. Dies machte mich stutzig.

Wenn man die Entwicklungen in den letzten Jahren im IT-Bereich anschaut, erkennt man, dass es enorme Anstrengungen und Entwicklungen in Sachen Bilddatenauswertung gegeben hat und diese Techniken auch bedeutende Marktchancen besitzen.

Vor ca. 15 Jahren gab es bereits Algorithmen, die Messpunkte von Crashtestaufnahmen automatisiert auswerteten, seit ca 10 Jahren Konsumer Kameras, die Gesichter zur Fokussierung erkennen. Es gibt sogar Fotokameras, die auslösen, wenn die Person im Fokus lächelt.

Der Verzicht auf genaues zählen und eine lediglich prozentuale Angabe der Auslastung „riecht“ danach, dass neuartige Überwachungssysteme bei dieser Veranstaltung eingesetzt, getestet oder gar erst angelernt wurden. Da war wohl „Personal einsparen und scheinbar genaue Ergebnisse liefern“ die Devise. Die Betonung liegt auf „scheinbar“.

Schaut man sich im Lageplan die Region der großen Rampe an – der Zwischenbereich zwischen den Tunneln – die von Kamera 13 „erfasst“ wird, so zeigt sich, dass dort wohl entscheidende Teile des Gedränges im toten Winkel lagen.

Welchen Kamerawinkel hatte Kamera 13?

Also habe ich in einer Patentauslegestelle recherchiert – obwohl die Bearbeitungszeit vom Einreichen eines Patentantrages bis zur ersten Offenlegung durchschnittlich 18 Monate beträgt. Dementsprechend war es eigentlich nicht zu erwarten, dass man jetzt schon Patente von Beteiligten der Loveparade bzw. dort eingesetzter Technik finden würde.

Laut einem Mitarbeiter der Patentauslegestelle sind solche Algorithmen als Softwarepatent in Europa nicht patentierungswürdig. Jedoch gibt es (leider) die Grauzone von computerimplementierten Lösungen, und ich wurde doch fündig.

Als Ergebnis möchte ich zwei Treffer anführen, die Einblick in die Systeme ermöglichen.

Z.B. findet man die Europäische Patenschrift DE 60220982T2 vom 28.02.2008 mit dem Titel „ Überwachungssystem und Überwachungsverfahren“. Darin ist zu lesen:

Reports über Gedrängegrad und Gedrängeposition werden von dem System mit Hilfe von Algorithmen automatisch erstellt und weitergeleitet. Ein Beispiel aus dem Report dieser Patentschrift sieht so aus:


In der Offenlegungsschrift DE 10 2006 048166A1 2008.02.07 „Verfahren zur Beobachtung einer Person im industriellen Umfeld“ findet man Informationen über den Lernbedarf der Systeme:


Man kann sich vorstellen, dass eins (oder mehrere) solcher neuartigen Überwachungssysteme bei dieser Veranstaltung zum Einsatz (oder Versucht/Test) kamen – jedenfalls wurden keine etablierten, sicheren Methoden der Veranstaltungstechnik (wie z.B. Zählkreuze) zum zählen der Besucher und der Erfassung der Personendichte verwendet.

Die Eskalation des Gedränges zeigt, dass die Sicherheitseinrichtungen bzw. das Sicherheitskonzept nicht zuverlässig funktionierten.

VStättVO

§ 38 [1] Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten

(4) Die Betreiberin oder der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.

Die einzige logische Schlussfolgerung ist: die Veranstaltung hätte eingestellt werden müssen.

In der Anlage 29 finden sich auf Seite 17 genauere Informationen zu den Kameras, der Bestimmung von Personendichten und der Absicht, diese auf die gesamte Veranstaltung hochzurechnen:

Nur vier ausgewählte Kameras sollten zur Ermittlung der Personendichte verwendet werden: Kamera 3,4,8 und 11. Man möge sich diese Positionen auf dem Übersichtsplan genau ansehen – die Tunnel und die Rampe sind nicht erfasst, Kamera 11 auf Höhe der Markierungsnummer 468, deren Durchgangsbreite für den Umzug doppelt so groß ist, als die davorliegende Engstelle 463. Alleine die Auswahl dieser 4 „ausgewählten“ Kameras lassen erwarten, dass die wie auch immer ermittelten Personendichten nicht repräsentativ sein können, geschweige denn, dass sie sicher die maximalen Gedrängestellen erfassen. Nochmal wörtlich: „Weiterhin werden ausgewählte Kameras dazu verwendet um die Personendichte auf dem Veranstaltungsgelände zu bestimmen.“ Gemeint sind damit nicht nur diese Zonen, sondern das gesamte Veranstaltungsgelände! Dies verletzt in der Planung bereits VStättVO § 38 [1] (4) und DIN 13200-2 5.8.2! Scheinbar war es zu keinem Zeitpunkt geplant, die tatsächliche Besucheranzahl zuverlässig zu überwachen.

Offene Fragen:

Was für Systeme wurden genau eingesetzt?

Wo und unter welchen Bedingungen wurden diese schon früher erfolgreich verwendet?

Hatte ein Entwickler/Hersteller Interesse an außergewöhnlichen Situationen im Personenstrom – die Kollision von zwei zuströmenden und einer abströmenden Menschenmasse, Behinderungen auf der Rampe oder gar zeitweilige Sperrungen?

Einem Forscher wurden Filmaufnahmen an der Rampe untersagt – seiner Aussage nach etwas, was ihm noch bei keiner anderen Veranstaltung passiert ist. Gab es Interesse eines Herstellers an der exklusiven Nutzung der Aufnahmen der Besucherströme?

Wie wurden die Systeme kalibriert/angelernt?

Und nur so nebenbei: die Kamerahöhe, der Neigungswinkel der Kamera sowie der Neigungswinkel des Bodens haben Einfluß auf die erkennbare Dichte der Menschen pro Bildbereich.

Meine Recherche in den Patentdatenbanken soll aufzeigen, welche technischen Entwicklungen in den letzten Jahren als Patent eingereicht und sogar anerkannt wurden. Möglicherweise war bei der Loveparade Technik im Einsatz, für die zuvor Patenschutz beantragt wurde, oder die für die im Rahmen einer Produktentwicklung wirtschaftliche Interessen bestehen.

Da das Patentamt aber wie bereits erwähnt einen Patentantrag teilweise erst nach 18 Monaten Bearbeitungszeit für die Öffentlichkeit zugänglich macht, und während der Loveparade Dritte die Technik im Auftrag des Herstellers/Entwicklers getestet hätten, ist es relativ unwahrscheinlich, einen direkten Bezug recherchieren zu können. Bessere Möglichkeiten hat hier natürlich die Staatsanwaltschaft, die sich die eingesetzte Technik genauestens ansehen sollte.

Entweder wurde nur grob an Videobildschirmen gezählt, oder es wurde tatsächlich ungeprüfte Technik eingesetzt. Beides wird nicht dem Kriterium anerkannter Regeln der Technik (a.R.d.T.) entsprechen. Dazu ist das Urteil vom 17. Februar 1998 – 7 U 5/96(IBR 1998, 295) des Oberlandsgerichts Hamm interessant: „Eine allgemein anerkannte Regel der Technik muss nicht nur in der Wissenschaft anerkannt sein, sondern sie muss sich auch in der Praxis restlos durchgesetzt haben.“ Auch der Fachaufsatz von Prof. Dr. Gerd Motzke, Augsburg NZBau 2004,297: „Deshalb können im Einzelfall die Anforderungen aus der Verkehrssicherheitspflicht über das hinausgehen, was nach den anerkannten Regeln der Technik gefordert wird.“ spricht eine deutliche Sprache. Dieses „über das hinausgehen“ – das bedeutet, dass neue wissenschaftliche oder technische Entwicklungen nicht (aus wirtschaftlichen Gründen) anstelle von etablierten Techniken eingesetzt werden dürfen (siehe auch StGB §319). Möglich, dass neue Technik, die dort erprobt wurde, bisher der Öffentlichkeit und den Ermittlern gegenüber verschwiegen wurde. Der Spiegel hatte dem sogenannten Crowd-Manager jedenfalls keine Fachfragen gestellt – geschweige denn kritische Fragen – und das Interview war eher eine Nebelkerze.

Dieser Beitrag stellt keinen Anspruch auf Abgeschlossenheit, sondern soll lediglich weitere Recherchen anregen mit folgenden Hinweisen und Fragen:

• Wie wurde das Einhalten der maximalen Besucherzahlen für das Gelände sichergestellt?

• Wie wurde die Personendichte in Teilbereichen ermittelt?

• Wurde nicht offensichtlich auf etablierte mechanische/personelle Verfahren verzichtet?

• Laut Patentdatenbank gibt es neuartige Techniken, die möglicherweise zum Einsatz kamen, ohne das für diese langjährige Erfahrungen vorliegen.

• Rolle der Polizei/Bundespolizei – hatten die Innenministerien Interesse am Test von neuen Überwachungssystemen?

• Gab es direkte Absprachen vom Veranstalter (ohne Beteiligung und ohne Kenntnis der Stadt Duisburg) mit der (Bundes)Polizei?

• Was bedeutet für die Polizei und für den Veranstalter eine Auslastung von 100% genau?

Hinweise für weitergehende Recherchen:

Patenschrift: DE 60220982T2
Offenlegungsschrift: DE 10 2006 048166A1
Durch die verwendeten Patentklassen und Fachbegriffe findet (wer Interesse hat) weitere interessante Dokumente in den Patentdatenbanken.

Geschichte des Crowd-Managers im Spiegel-Interview möglicherweise eine Finte:

http://xtranews.de/2010/08/20/ueberwachungskameras/

Recherche zum Einlass:

http://www.blog.lotharevers.com/triumph-and-disaster/sicherheitskonzept-loveparade-duisburg-anders-als-geplant

Zu dem nicht vorhandenen Rettungswegeplan:

http://xtranews.de/2010/08/21/duisburg-kein-rettungswegeplan-bei-250-000-besucher-lageplan-mit-eingezeichneten-rettungswegen-geheim/

Aufsatz NZBau 2004,297 „Verkehrssicherheit in Fußballstadien – Forderungen der Panikforschung an der Schnittstelle zwischen Bauordnungsrecht und Privatrecht mit Auswirkungen auf die Planung, Prof. Dr. Gerd Motzke Augsburg.

PS: Die genehmigte Personenzahl von 250.000 Besucher ist ein Fehler der unteren Baubehörde – bis mindestens 14.06.2010 schreibt diese Behörde, das mit 154,8m Rettungswegbreite für 220.000 Besuchern diese nur 1/3 der Vorgaben erfüllt. Auch das Brandschutzkonzept geht nur von 220.000 Besuchern aus – rechnet aber aus Sicherheitsgründen mit 250.000 Besuchern. Trotz aller Bedenken genehmigt die untere Baubehörde die Geländenutzung am 21.06.2010 für 250.000 Besuchern! Siehe: http://xtranews.de/2010/08/21/duisburg-kein-rettungswegeplan-bei-250-000-besucher-lageplan-mit-eingezeichneten-rettungswegen-geheim/

Die von mir verfassten Textanteile sind zur weiteren Verwendung freigegeben.

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