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UPDATE Stadt Duisburg ./. xtranews: Vergleichsangebot

Wie man der Website der Stadt Duisburg seit heute Mittag entnehmen kann, hat es ein Vergleichsangebot der Kanzlei Heuking und Co gegenüber dem Verantwortlichen für xtranews, Thomas Rodenbücher, gegeben. Wie wir soeben den Ruhrbaronen bestätigt haben, werden wir dieses Angebot vermutlich annehmen.

Allerdings ist die ganze Geschichte schon ein wenig kurios und verdient es, etwas genauer betrachtet zu werden:

Unbestreitbar hat die Stadtspitze in den letzten Tagen radikal den Kurs geändert. Nach den Pleiten, Pech und Pannen – Aktionen der letzten Zeit ist das auch dringend erforderlich gewesen. Zu dem veränderten Kurs gehört nun auch, uns dieses Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Seit Anfang an war Teil unseres Auftrages an unsere Anwälte die Bereitschaft der Gegenseite zu erkunden, den Rechtsstreit nicht erst vor Gericht zu beenden. Wir sind nicht scharf auf langwierige Prozesse und wir sind nicht die Märtyrer der Pressefreiheit. Folglich war die angenehme Überraschung groß, als unseren Anwälten heute Mittag um kurz nach 12 ein Fax der Kanzlei Heuking zuging.

Der Inhalt ist fast vollständig deckungsgleich mit der Stellungnahme des Herrn Greulich.

Aus unserer Sicht ist es ein Unding: Während wir mit unseren Anwälten noch beraten, dass eine gemeinsame Erklärung die beste Art wäre, eine ggf. zu treffende Einigung zu verkünden, schießt die Stadt Duisburg medial aus allen Rohren und bringt sowohl auf ihrer Website, als auch über die Presseagenturen die Nachricht, man würde den Rechtsstreit beenden wollen. Es braucht nicht viel zu begreifen, dass das Unklug war.

Interessanter Weise hält man dabei öffentlich an der Argumentation fest, es sei nur um den Schutz der persönlichen Daten gegangen und erwähnt mit keinem Wort, dass

  1. das Landgericht Köln eben keine Einstweilige Verfügung auf Grundlage des Datenschutzes erlassen hat,
  2. vielmehr die Kanzlei schließlich über das Urheberrecht argumentierend gegen uns vorgegangen ist.

Die zahlreichen Experten mit denen wir in den letzten Tagen Kontakt hatten, sind sich unisono einig, dass die Argumentation der Stadt, bzw. ihrer Kanzlei vor Gericht absolut keine Chance haben dürfte. Unter Berücksichtigung des immer vorhandenen „Restrisikos“.

Für uns stellt sich die Lage nun etwas verzwickt dar. Auf der einen Seite wünschen wir uns Rechtssicherheit und das Angebot der Stadt ist eindeutig: Man wird uns nicht mehr untersagen, die Unterlagen zu veröffentlichen.

Interessanter Weise verursacht die Stadt mit ihrer Aktion heute einen großen Pressewirbel. Und es mag Zufall sein, dass dies nur 90 Minuten im Anschluss an einen anderen bemerkenswerten Vorgang erfolgt: Dem Ratsantrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens gegen den Oberbürgermeister Sauerland.

Und genau der gleiche Herr Greulich, der erst gestern mit einer sehr eigenen Interpretation von Recht im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren auf Abwahl des Oberbürgermeisters aufgefallen ist, sorgt jetzt dafür, dass die Presse vornehmlich über xtranews und Sauerland diskutiert. Und nicht darüber, dass seine Argumentation, ungeachtet der Frage ob sie tragfähig ist, hinfällig ist. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Zusammenfassend kann die Redaktion von xtranews nur sagen:

Wie dem auch sei:

Unser primäres Ziel war die Feststellung, dass wir die Dokumente veröffentlichen dürfen. Durch den Vorschlag der Kanzlei Heuking wird diesem Vorschlag Rechnung getragen. Zwar verhandeln die Anwälte noch um Details, grundsätzlich werden wir aber dem Vorschlag wohl zustimmen, sofern die Erklärung dann auch inhaltlich den jetzt erfolgten Ankündigungen entsprechen wird.

Ach und an die Stadt Duisburg noch der Hinweis: Es wäre toll gewesen, wenn nur halb so schnell Hinweise auf der Homepage der Stadt Duisburg zu finden gewesen wären, an wen sich die traumatisierten und geschockten Besucher der Loveparade hätten wenden können. Aber das war wohl weniger wichtig.


Nachtrag zum Thema Verwendung der Spenden:

Die Kosten werden bei einer Einigung vermutlich aufgeteilt, das heißt die Redaktion xtranews bezahlt die Hälfte der Gerichtsgebühr und ihre Kosten für die eigenen Anwälte. Sobald eine Abrechnung möglich ist, werden wir auch auf die Spenden zurück kommen und allen Spendern die Möglichkeit geben zu entscheiden, ob sie eine prozentuale Erstattung wünschen, oder ob der Restbetrag an das Duisburger Hospiz (50%) und Wikileaks (50%) gehen soll. Ich denke die Wahl der Begünstigten ist selbsterklärend.

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