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Gegendarstellung in der Rheinischen Post

Heute morgen hat die Redaktion die Rheinische Post um eine Richtigstellung gebeten. Anbei der von uns übermittelte Brief an die Redaktion:


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem URL

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Applaus-fuer-Sauerland-im-Rathaus_aid_895731.html

berichten Sie unter anderem:

„Ärger mit Internet-Bloggern

Verteidigen muss sich die Stadt derzeit auch, weil sie Internet-Veröffentlichungen des Zwischenberichtes über die Ursachen der Katastrophe samt Anhang gerichtlich verhindern wollte. Sie erwirkte zwar eine einstweilige Verfügung, machte aber davon keinen Gebrauch, weil sich die Inhalte bereits in Windeseile im Netz verbreitet hatten.

Der Zwischenbericht besteht aus einem öffentlichen Teil und einem rund 300-seitigem Anhang mit dem Vermerk „nicht öffentlich“, in dem Zeugenaussagen mit Namen, Anschrift und Telefonnummer aufgeführt sind.

Das Rechtsanwaltsbüro, das den Bericht im Auftrag der Stadt verfasste, hatte drei Schriftsätze samt Anhang an Innenministerium, Staatsanwaltschaft und Landtag verschickt. In diesen drei Sätzen lag noch ein Vermerk der Anwaltskanzlei, der ebenso wie der Inhalt der kompletten Akte im Internet veröffentlich wurde.

Die Stadt hingegen hatte den Aktensatz ohne Vermerk erhalten. „

Dies ist nicht korrekt und ich darf Sie im Namen des „Internet-Blogs“ xtranews um eine Korrektur bitten:

Gegendarstellung der Redaktion Xtranews.de

Die Stadt Duisburg hat zunächst versucht, eine Einstweilige Verfügung in Sachen Datenschutz zu erwirken – mit dem Versuch, diesen unter dem Presserecht zu  subsumieren.

Da dies scheinbar nicht gelungen ist, hat man in einem zweiten Schritt ein Konstrukt entwickelt, welches einen Verstoß gegen das „Urheberrecht“darstellen sollte.

Die Einstweilige Verfügung wurde erlassen „wegen: Urheberrechtssache“

(Schreiben des LG Köln vom 17.08.2010)

Durch die Zustellung wurde diese Einstweilige Verfügung auch rechtskräftig. Derzeit prüfen wir noch die Rechtslage, gehen aber davon aus, dass wir uns juristisch zur Wehr setzen werden.

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