Leider ist uns heute 17.8. per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland. Man beruft sich auf § 97 UrhG
Wie gewohnt, an dieser Stelle 3 weitere Dokumente aus den Anlagen des Gutachten der Frau Dr. Jasper:
- Anlage 2 – Ermächtigung OB
- Anlage 5 – AG Verkehr 2009 Hier stellt unsere Leserin Asti die nicht unberechtigte Frage, was genau sich hinter der möglicherweise unglücklichen Formulierung in Abschnitt 7 Unterpunkt C verbirgt. Die dortige Verwendung des Begriffs Kollateralschäden weckt Assoziationen die weniger mit einem überlaufenen Vorgarten, als mehr mit Gefahr für Leib und Leben zusammenhängen.
- Anlage 9 – AG Sicherheit 2010
Für Montag haben wir uns 3 weitere, recht spannende Dokumente ausgesucht. Das erzähle ich aber nur, um die Spannung ein wenig zu erhöhen 😉