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Loveparade-Gutachten: Regelungen werden getroffen

Bitte beachtet unseren Spendenaufruf in der Sache xtranews vs. Sauerland

Leider ist uns heute 17.8. per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland. Man beruft sich auf § 97 UrhG

Wie gewohnt, an dieser Stelle 3 weitere Dokumente aus den Anlagen des Gutachten der Frau Dr. Jasper:

  1. Anlage 2 – Ermächtigung OB
  2. Anlage 5 – AG Verkehr 2009 Hier stellt unsere Leserin Asti die nicht unberechtigte Frage, was genau sich hinter der möglicherweise unglücklichen Formulierung in Abschnitt 7 Unterpunkt C verbirgt. Die dortige Verwendung des Begriffs Kollateralschäden weckt Assoziationen die weniger mit einem überlaufenen Vorgarten, als mehr mit Gefahr für Leib und Leben zusammenhängen.
  3. Anlage 9 – AG Sicherheit 2010

Für Montag haben wir uns 3 weitere, recht spannende Dokumente ausgesucht. Das erzähle ich aber nur, um die Spannung ein wenig zu erhöhen 😉

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